Aus den Rathäusern

Pachtzins für Gemeindegrundstücke

Der jährliche Pachtzins für die von der Gemeinde gepachteten Grundstücke und Gartenländer ist auf 10.11. eines Jahres zu zahlen. Die Pächter werden...

Der jährliche Pachtzins für die von der Gemeinde gepachteten Grundstücke und Gartenländer ist auf 10.11. eines Jahres zu zahlen.

Die Pächter werden gebeten, sofern sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, den Pachtzins zum 10.11.2024 auf eines der Gemeindekonten zu überweisen.

Erscheinung
Oberer-Fils-Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2024
Oberer-Fils-Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2024
von Gemeinde Mühlhausen im Täle
08.11.2024
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