Der jährliche Pachtzins für die von der Gemeinde gepachteten Grundstücke und Gartenländer ist auf 10.11. eines Jahres zu zahlen.
Die Pächter werden gebeten, sofern sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, den Pachtzins zum 10.11.2024 auf eines der Gemeindekonten zu überweisen.