Am 11. November 2025 werden die Pachtzinsen für die von der Gemeinde gepachteten Grundstücke fällig. Die Pächter werden – soweit keine Abbuchungsermächtigung...
Am 11. November 2025 werden die Pachtzinsen für die von der Gemeinde gepachteten Grundstücke fällig. Die Pächter werden – soweit keine Abbuchungsermächtigung erteilt ist – um pünktliche Zahlung gebeten.
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