Aus den Rathäusern

Parken an unübersichtlichen Straßenstellen, in schmalen Straßen und auf Gehwegen verboten!

Immer wieder werden wir von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern in zutreffender Weise auf die Problematik hingewiesen, dass Fahrzeuge an engen, unübersichtlichen...

Immer wieder werden wir von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern in zutreffender Weise auf die Problematik hingewiesen, dass Fahrzeuge an engen, unübersichtlichen Straßenstellen, auf Gehwegen sowie vor Grundstücksein- und ausfahrten parken.

Wir möchten die Auto- und LKW-Fahrer deshalb dringend bitten, beim Halten und Parken ihres Fahrzeuges die Vorgaben des § 12 der Straßenverkehrsordnung zu beachten.

  • Das Parken ist verboten vor Grundstücksein- und ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber.
  • Beim Parken auf dem Gehweg (Bußgeld 55 €) gefährden Sie dann gerade die schwächeren Verkehrsteilnehmer; insbesondere die Kinder.
  • Beim Parken am Fahrbahnrand ist darauf zu achten, dass eine genügende Restfahrbahnbreite für die anderen Verkehrsteilnehmer – ganz besonders die Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, die Müllabfuhr sowie auch den evtl. Winterdienst – verbleibt.

Wir bitten um Rücksichtnahme und Beachtung!

Erscheinung
Amtsblatt Epfendorf
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2024
von Gemeinde Epfendorf
13.12.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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