Immer wieder werden wir von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern in zutreffender Weise auf die Problematik hingewiesen, dass Fahrzeuge an engen, unübersichtlichen Straßenstellen, auf Gehwegen sowie vor Grundstücksein- und ausfahrten parken.
Wir möchten die Auto- und LKW-Fahrer deshalb dringend bitten, beim Halten und Parken ihres Fahrzeuges die Vorgaben des § 12 der Straßenverkehrsordnung zu beachten.
Wir bitten um Rücksichtnahme und Beachtung!