Bei der Gemeindeverwaltung gingen zuletzt vermehrt Beschwerden zur Parksituation auf Gehwegen ein.
Die Verwaltung weist dabei auf Folgendes hin:
Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten.
Nur dort, wo es ausdrücklich durch Verkehrszeichen erlaubt ist, darf auf Gehwegen geparkt werden. Der Gehweg ist der Schutzraum für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, nämlich die Fußgänger, insbesondere für Kinder. Auch Rollstuhlfahrer, Mütter mit Kinderwägen, und ältere Mitbewohner mit Gehhilfen benötigen entsprechende Gehweghilfen, die ihnen nicht durch Gehwegparker entzogen werden dürfen.
Ihre Gemeindeverwaltung