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Parken auf Gehwegen verboten

Immer wieder sind die Gehwege nicht begehbar, da Autos den Gehweg zum Parken benutzen. In der Folge müssen Fußgänger auf die Straße ausweichen. Für...

Immer wieder sind die Gehwege nicht begehbar, da Autos den Gehweg zum Parken benutzen. In der Folge müssen Fußgänger auf die Straße ausweichen.

Für Parken gilt grundsätzlich § 12 Abs. 4 StVO. Danach ist zum Parken der rechte Seitenstreifen /Parkstreifen zu benutzen, ansonsten ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Dies gilt auch für den, der nur halten will. Der Gehweg ist ausschließlich den Fußgängern vorbehalten. Damit soll insbesondere der sichere Verkehrsraum für zum Beispiel Kinder allgemein, Rad fahrende Kinder bis zum Alter von zehn Jahren, ältere Leute, Kinderwagen schiebende Eltern und Rollstuhlfahrer gewahrt bleiben.

Wer entgegen Obengenanntem rechtswidrig parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung. Wir bitten um Verständnis, dass die Gemeindeverwaltung bei mehreren Anzeigen das Bußgeldverfahren einleiten wird.

Ordnungsamt

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Wellendingen mit dem Ortsteil Wilflingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025
von Gemeinde Wellendingen
30.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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