Aus den Rathäusern

Parken auf Hydranten

Aus gegebenem Anlass wird auf das folgende sicherheitstechnische Problem hingewiesen: den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Neidenstein ist aufgefallen,...

Aus gegebenem Anlass wird auf das folgende sicherheitstechnische Problem hingewiesen:

den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Neidenstein ist aufgefallen, dass beim Parken im Straßenbereich in manchen Gebieten im Burgdorf auch Löschwasserhydranten zugeparkt sind. In einem Brandfall, der hoffentlich nie eintritt, kann ein zugeparkter Hydrant die Brandbekämpfung verzögern und im schlimmsten Fall Menschenleben gefährden. Daher ist das Parken auf oder über Hydranten (einschließlich Unterflurhydranten) verboten, vgl. §12 Abs. 3 Nr. 4 StVO. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Hydranten sind durch ein kleines weißes Schildchen mit schwarzer Aufschrift und roter Umrandung gekennzeichnet.

Die Schilder sind in der Regel an den Straßenlaternen befestigt und weisen von dort auf den nächsten Hydranten hin. Bitte achten Sie beim Parken auf diese Hinweisschilder, damit Sie nicht versehentlich einen Hydranten zuparken.

Erscheinung
Nachrichtenblatt Brunnenregion
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
von Gemeinde Neidenstein
19.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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