… Ist das erlaubt?
Nein. Die Straßenverkehrsordnung (§ 12 StVO) schreibt vor, dass grundsätzlich nur an der rechten Fahrbahnseite geparkt werden darf, in Fahrtrichtung. Wer sein Auto entgegen der Fahrtrichtung parkt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Abgeschleppt wird aber nur, wenn das Parken dort generell verboten ist.
Es gibt 2 Ausnahmen:
Egal, ob in 30er-Zonen, Wohngebieten oder verkehrsberuhigten Bereichen, bitte parken Sie auf der rechten Seite, um ein Bußgeld zu vermeiden.