Stadtverwaltung Renningen
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71272 Renningen
Dies und das

Parken entgegen der Fahrtrichtung ...

… Ist das erlaubt? Nein. Die Straßenverkehrsordnung (§ 12 StVO) schreibt vor, dass grundsätzlich nur an der rechten Fahrbahnseite geparkt...

… Ist das erlaubt?

Nein. Die Straßenverkehrsordnung (§ 12 StVO) schreibt vor, dass grundsätzlich nur an der rechten Fahrbahnseite geparkt werden darf, in Fahrtrichtung. Wer sein Auto entgegen der Fahrtrichtung parkt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Abgeschleppt wird aber nur, wenn das Parken dort generell verboten ist.

Es gibt 2 Ausnahmen:

  • in einer Einbahnstraße
  • wenn auf der rechten Fahrbahnseite Schienen verlaufen

Egal, ob in 30er-Zonen, Wohngebieten oder verkehrsberuhigten Bereichen, bitte parken Sie auf der rechten Seite, um ein Bußgeld zu vermeiden.

Erscheinung
Stadtnachrichten – Amtsblatt der Stadt Renningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2024

Orte

Renningen

Kategorien

Dies und das
Panorama
von Stadtverwaltung Renningen
20.06.2024
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