Aus den Rathäusern

Parken im Dorf

Insbesondere im Bereich Schmiedeck sowie in der Hechinger Straße und der Hemmendorfer Straße ist der „Parkdruck“ erheblich. Die Ortsverwaltung sucht...

Insbesondere im Bereich Schmiedeck sowie in der Hechinger Straße und der Hemmendorfer Straße ist der „Parkdruck“ erheblich.

Die Ortsverwaltung sucht bereits nach Lösungen für die Parkplatzsituation im Dorf.

Parken ist in Dettingen derzeit auch auf den öffentlichen Straßen gestattet, solange kein generelles Parkverbot z. B. durch ein Verkehrszeichen besteht oder eine Zickzackmarkierung ein solches kennzeichnet. Es sind darüber hinaus aber weitere Parkverbote zu beachten.

Nicht zulässig ist das Parken unter anderem auch ohne konkrete Parkverbotshinweise an folgenden Straßenstellen:

  • vor Grundstücks-/Garagenausfahrten
  • in einem unübersichtlichen Straßenbereich oder Straßenenge
  • auf dem Gehweg
  • in Bushaltestellen (15 Meter vor und hinter dem Bushaltestellenzeichen)
  • im Einmündungsbereich von Straßenkreuzungen weniger als 5 Meter vom Schnittpunkt entfernt.

Bitte parken Sie und Ihre Besucher Ihre Kraftfahrzeuge nur dort, wo es straßenverkehrsrechtlich zulässig ist. So vermeiden Sie Bußgelder und kostenpflichtiges Abschleppen.

OVin Arnika Schaupp

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Rottenburg am Neckar, Ausgabe Dettingen, Frommenhausen, Hemmendorf, Schwalldorf
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

Orte

Rottenburg am Neckar

Kategorien

Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto