Insbesondere im Bereich Schmiedeck sowie in der Hechinger Straße und der Hemmendorfer Straße ist der „Parkdruck“ erheblich.
Die Ortsverwaltung sucht bereits nach Lösungen für die Parkplatzsituation im Dorf.
Parken ist in Dettingen derzeit auch auf den öffentlichen Straßen gestattet, solange kein generelles Parkverbot z. B. durch ein Verkehrszeichen besteht oder eine Zickzackmarkierung ein solches kennzeichnet. Es sind darüber hinaus aber weitere Parkverbote zu beachten.
Nicht zulässig ist das Parken unter anderem auch ohne konkrete Parkverbotshinweise an folgenden Straßenstellen:
Bitte parken Sie und Ihre Besucher Ihre Kraftfahrzeuge nur dort, wo es straßenverkehrsrechtlich zulässig ist. So vermeiden Sie Bußgelder und kostenpflichtiges Abschleppen.
OVin Arnika Schaupp