Aus den Rathäusern

Parken in Oberweier

Im öffentlichen Straßenraum ist der Platz zum Parken knapp bemessen und ein stetes Thema. So war Parken in Oberweier auch ein Punkt im Rahmen des letzten...

Im öffentlichen Straßenraum ist der Platz zum Parken knapp bemessen und ein stetes Thema. So war Parken in Oberweier auch ein Punkt im Rahmen des letzten Ortsteilgespräches in Oberweier am 23.09.2024.

Ein Thema bei dem alle dazu beitragen können, dass es kein Thema ist, denn knapper Parkraum hat verschiedene Ursachen:

  • mehr Fahrzeuge pro Wohneinheit
  • Garagen oder Stellplätze werden für andere Zwecke genutzt
  • weitere Stellplätze auf Grundstücken reduzieren durch die notwendige Zufahrt den Parkraum im öffentlichen Straßenraum

Was tun?

Ein Städter akzeptiert oftmals, dass sein Fahrzeug nicht vor der Haustüre geparkt werden kann. Im ländlichen Raum dagegen wird beansprucht, dass sein Fahrzeug den direkten Parkplatz vor der Türe bekommt. Ist das nicht möglich, ist zwischenzeitlich an der Tagesordnung, dass

  • Ein- oder Ausfahrten teilweise zugeparkt werden
  • in Straßen so geparkt wird, dass für den Bus kein Durchkommen ist
  • auf Gehwegen geparkt wird
  • gegenüber von Ein- oder Ausfahrten geparkt wird und somit die Nutzung eingeschränkt oder verhindert wird
  • Parkverbote nicht eingehalten werden
  • an unübersichtlichen Stellen geparkt wird

Jede Reglementierung im öffentlichen Straßenraum, zum Beispiel durch Einzeichnen von Parkflächen, wird automatisch dazu führen, dass weiterer Parkraum verloren geht.

Das kann die Lösung nicht sein.

Daher unser Appell an jeden Fahrzeuglenker:

Parken Sie so, dass kein anderer durch Ihr parkendes Fahrzeug behindert oder gestört wird.

Nehmen Sie die zusätzlichen Meter Fußweg in Kauf. Bewegung tut gut.

Unsere Bitte an alle Grundstücksbesitzer: Nutzen Sie vorhandenen Parkraum auf Ihrem Grundstück, sei es die Garage, der Stellplatz oder der eigene Hof.

Beim Parken ist eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 m jederzeit zu gewährleisten. Diese wird zwingend benötigt, um Rettungsfahrzeugen im Einsatzfalle ein Durchkommen zu ermöglichen. Nichts wäre schlimmer, wenn im Einsatzfalle die Fahrzeuge aufgrund parkender Fahrzeuge nicht durchkommen und so kostbare Zeit verschwendet wird.

Wolfgang Matzka

Ortsvorsteher

Erscheinung
Amtsblatt Ettlingen
Ausgabe 12/2025
von Stadt Ettlingen
20.03.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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