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Um die Parkplätze am Schloßplatz zu erreichen, muss man allerdings gar nicht über den Kirchplatz in die Altstadt einfahren, die Zufahrt über den Bierweg ist ebenfalls möglich.
Einbezogen sind weiter die Parkhäuser Stadtmitte und Stadthalle Museum sowie der Firstparkplatz. Auf den Parkplätzen gelten unterschiedliche lange Parkzeiten, in den Parkhäusern fallen nach der ersten halben Stunde Gebühren an. Alle Parkmöglichkeiten haben aber eines gemeinsam: Sie sind in nächster Nähe zum Marktplatz und zum Obertorplatz gelegen.
Mit dem Leitsystem soll der Verkehr durch die Altstadt über die Schloßstraße gelenkt werden, die Straßen östlich des Marktplatzes sollen hauptsächlich dem Anliegerverkehr dienen. Möglich ist eine Zufahrt zum Rathausvorplatz über die Goldschmied-, die Gutenberg- und die Synagogenstraße, hier sind drei Kurzzeitparkplätze (30 min) eingerichtet sowie ein Behindertenparkplatz.
Der Marktplatz ist von Beginn an bis vor den Rathausvorplatz entsprechend der Straßenverkehrsordnung als Fußgängerzone ausgewiesen. In Fußgängerzonen haben Fußgänger uneingeschränkt Vorrang. Fahrzeuge aller Art sind verboten, es sei denn, Schilder erlauben ausdrücklich Ausnahmen. Dies ist in Hechingen der Fall: Zum einen dürfen Fahrradfahrer im Schritttempo durch die Fußgängerzone fahren, zum anderen ist von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.00 Uhr, der Lade- und Lieferverkehr möglich, ebenfalls im Schritttempo und mit größtmöglicher Rücksichtnahme auf den Fußgängerverkehr.
Der gesamte Rest der Altstadt, ab Ende Kirchplatz in Richtung Schloßstraße und Goldschmiedstraße, ist entsprechend der Straßenverkehrsordnung als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Im Volksmund wird dieser, gekennzeichnet durch das blaue Schild mit Menschen, Ball, Auto und Haus, meist als „Spielstraße“ bezeichnet. Das ist allerdings nicht korrekt, in echten Spielstraßen im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist keinerlei Fahrverkehr erlaubt, die Straße ist dann durch ein Einfahrt-Verboten-Schild mit Zusatz „Spielstraße“ gesperrt.
In Verkehrsberuhigten Bereichen gilt unter anderem für alle Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit. Fahrbahn und Gehweg sind nicht voneinander getrennt, die Fußgänger haben Vorrang, Kinder dürfen hier spielen. Allerdings dürfen sie den Fahrverkehr nicht unnötig blockieren, Autofahrer dürfen selbstverständlich nicht in gefährdender Weise fahren.
Das Parken ist nur in speziell dafür gekennzeichneten Flächen (z. B. weiße Bodenmarkierungen) erlaubt. Außerhalb dieser Flächen ist nur das Halten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen gestattet.