Feuerwehr

Parken vor Feuerwehrzufahrten und Gewährleistung der Durchfahrtsbreite für Rettungsfahrzeuge

Das Parken vor und in Feuerwehrzufahrten ist grundsätzlich verboten. Diese Zufahrten sind lebenswichtig, um im Notfall schnell und ungehindert Einsatzfahrzeuge...

Das Parken vor und in Feuerwehrzufahrten ist grundsätzlich verboten. Diese Zufahrten sind lebenswichtig, um im Notfall schnell und ungehindert Einsatzfahrzeuge passieren zu lassen.

Bitte achten Sie darauf, keine Fahrzeuge in diesen Bereichen abzustellen und in engen Straßen die Durchfahrtsbreite für Rettungsfahrzeuge freizuhalten.

Erscheinung
Billigheimer Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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