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Parkhaus Alte Turnhalle wird ab Mitte Februar kostenpflichtig

Das Parkhaus Alte Turnhalle wird im neuen Jahr ab Mitte Februar kostenpflichtig. Aktuell wird der Einfahrtbereich entsprechend mit Schranken...
Im Parkhaus Alte Turnhalle wird ein Gebührensystem eingebaut
Im Parkhaus Alte Turnhalle wird ein Gebührensystem eingebautFoto: Stadt Öhringen

Das Parkhaus Alte Turnhalle wird im neuen Jahr ab Mitte Februar kostenpflichtig. Aktuell wird der Einfahrtbereich entsprechend mit Schranken umgerüstet. Die Parkgebühren können dann bequem bargeldlos mittels Kennzeichenerfassung und Ticketausgabe entrichtet werden. Dabei orientieren sich die Gebühren an den bereits bewirtschafteten Flächen entlang des Innenstadtrings und betragen 0,50 Euro pro angefangene Stunde. Zusätzlich wird eine „Brötchentaste“ eingeführt, die eine kostenlose Parkzeit von 15 Minuten ermöglicht. Die Kosten für die Einführung der Anlage belaufen sich auf rund 100.000 Euro.

Hintergrund

Die Entscheidung des Gemeinderats erfolgt im Rahmen des Mobilitätskonzepts, das bereits am 25. Juli 2023 verabschiedet wurde. Dieses beinhaltet einen Maßnahmenkatalog, der unter anderem die Bewirtschaftung des Parkhauses Alte Turnhalle und des Außenbereichs vorsieht. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung im Verkehrssektor wurde beschlossen, einen Kassenautomaten ohne Bargeldzahlung zu installieren. Dies bietet diverse Vorteile, darunter einen geringeren Personalaufwand und Wartungsaufwand, da mechanische Bauteile, insbesondere Münzzähler, oft Störungen verursachen. Zudem entfällt die Notwendigkeit teurer Videoüberwachung aufgrund von Bargeldbeständen.

Digitale Lösung

Für eine unkomplizierte Abwicklung wird das Parkhaus an das bewährte Parkster-App-System von Öhringen angeschlossen. Dadurch können Parkgebühren auch ohne den Besuch des Kassenautomaten entrichtet werden. Des Weiteren besteht die Option der Kartenzahlung sowie die Einbindung verschiedener digitaler Bezahllösungen. Deutliche Hinweise zur bargeldlosen Zahlung werden an allen Einfahrten angebracht. Sollten Nutzende erst nach der Einfahrt bemerken, dass nur bargeldlos bezahlt werden kann, besteht die Möglichkeit, das Parkhaus innerhalb von 15 Minuten kostenfrei zu verlassen. Aufgrund technischer Beschränkungen kann das kostenfreie Parken für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, wie es im öffentlichen Straßenraum üblich ist, nicht umgesetzt werden. Es wird jedoch erwogen, diese Plätze außerhalb des Parkhauses anzubieten oder sie innerhalb des Parkhauses weiterhin gebührenpflichtig anzubieten.

Erscheinung
Öhringer Nachrichten
Ausgabe 48/2024
von Stadt Öhringen
29.11.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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