Die Zufahrt zum Gemeindepflegehaus ist wegen mangelnder Parkplätze beim Gebäude nur für Betriebs- und Versorgungsfahrzeuge erlaubt. Dies regelt das Verkehrszeichen 260 (Verbot für mehrspurige Kfz und Motorräder). Weiter ist - bedingt durch die geringe Breite der Karl-Epple-Straße an dieser Stelle - das Parken am Rand des Zufahrtwegs nicht erlaubt. Dies verhindert im Einsatzfall die Zufahrt von Feuerwehreinsatzfahrzeugen. Es wird immer wieder beobachtet, dass Fahrzeuge dennoch auf dem Zufahrtsweg zum Gemeindepflegehaus abgestellt werden.
So auch auf den Feuerwehrzufahrten zur Käsberghalle und zum Freibad. Feuerwehrzufahrten sind speziell für Feuerwehr und Rettungskräfte reservierte Flächen, die es den jeweiligen Einsatzkräften ermöglichen sollen, einen Einsatzort im Notfall problemlos und ungehindert zu erreichen. Diese Flächen sind dauerhaft freizuhalten, es gilt ein absolutes Haltverbot nach der StVO. In § 12 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass das Halten vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten unzulässig ist
Verstöße werden von der Gemeinde Mundelsheim regelmäßig zur Anzeige gebracht.
Bitte parken Sie Ihr Fahrzeug an anderer Stelle und helfen uns damit, dafür zu sorgen, dass die Feuerwehrzufahrten stets frei bleiben. Dies dient nicht zuletzt Ihrer Sicherheit und der Sicherheit aller Besucher. Parkplätze sind ausreichend auf dem Parkplatz der Käsberghalle und im Wertweg vorhanden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihr Ordnungsamt