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Parksituation im Winter

Auch im Winter gilt die Vorschrift, dass beim Parken immer eine Restdurchfahrtsbreite von mind. 3,00 m gegeben sein muss. Nur so ist ein Durchkommen...

Auch im Winter gilt die Vorschrift, dass beim Parken immer eine Restdurchfahrtsbreite von mind. 3,00 m gegeben sein muss. Nur so ist ein Durchkommen für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und der Feuerwehr, aber auch der Müllabfuhr und des Räumdienstes jederzeit gewährleistet.

Der Parkdruck in Hohenstaufen ist bekanntermaßen hoch.

Bitte achten Sie jedoch darauf, dass trotz Schneehaufen am Fahrbahnrand die erforderliche Restdurchfahrtsbreite gegeben ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

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Ausgabe 51/2025
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