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Parkverbot in der Heilbronner Straße und auf dem Festgelände an Pfingsten

An Pfingsten besteht in der Heilbronner Straße und auf dem Festgelände an den beiden Feiertagen Parkverbot. Die Straße und die Rettungsgasse müssen...

An Pfingsten besteht in der Heilbronner Straße und auf dem Festgelände an den beiden Feiertagen Parkverbot. Die Straße und die Rettungsgasse müssen für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Deutschem Roten Kreuz und Polizei freigehalten werden, damit diese jederzeit ohne Behinderung zufahren können. Bitte beachten Sie das Parkverbot. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Die Durchfahrtsberechtigungen für Anwohner und Berechtigte werden in den nächsten Tagen zugestellt. Falls Sie weitere Durchfahrtsgenehmigungen benötigen, bekommen Sie diese während der normalen Öffnungszeiten im Rathaus.

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