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Gültigkeit der Personalausweise und Reisepässe überprüfen Wir bitten Sie, Ihre Ausweis- bzw. Passdokumente auf ihre Gültigkeit zu überprüfen....

Gültigkeit der Personalausweise und Reisepässe überprüfen

Wir bitten Sie, Ihre Ausweis- bzw. Passdokumente auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Die Antragsstellung erfolgt im Bürger-Service, Rathausstraße 9, zu den gewohnten Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 13:30 Uhr

Neuerungen im Pass- und Ausweisrecht

Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, sind Reisepässe, auch für Kinder, erforderlich. Eine Verlängerung von Ausweisdokumenten ist nicht möglich.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 - 5 Wochen, kann aber direkt vor den Ferien deutlich länger sein.

Personalausweis

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Unterschriftspflicht und Abgabe von Fingerabdrücken
  • Persönliches Erscheinen zur Antragstellung ist erforderlich
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Digitale Bilder sind seit dem 01.05.2025 Vorschrift.)
  • Gebühren bis zum 23. Lebensjahr 22,80 €, ab dem 24. Lebensjahr betragen sie 37,00 €
  • Ein vorläufiger Personalausweis, mit einer Gültigkeit von 3 Monaten, kann direkt im Bürger-Service für 10,00 € erstellt werden.

Reisepass

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mitbringen, falls nicht vorhanden: Geburtsurkunde
  • Unterschriftspflicht und Abgabe von Fingerabdrücken
  • Persönliches Erscheinen zur Antragstellung ist erforderlich
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Digitale Bilder sind seit dem 01.05.2025 Vorschrift.)
  • Gebühren: bis zum 23. Lebensjahr 37,50 €, ab dem 24. Lebensjahr 70,00 €.
  • Es besteht die Möglichkeit, einen EXPRESS-Reisepass zu beantragen, der innerhalb von 3 Tagen verfügbar ist. Die Kosten betragen dann bis zum 23. Lebensjahr 69,50 €, ab dem 24. Lebensjahr 102,00 €.

Bei Kindern und Jugendlichen:

  • gültiger Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass, falls nicht vorhanden, Geburtsurkunde
  • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person
  • Persönliches Erscheinen zur Antragstellung ist erforderlich
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

Die Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen beträgt bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.

Die Passfotos müssen von zertifizierten Fotografen erstellt werden, die Aufnahmen können NICHT im Bürger-Service angefertigt werden.

Erscheinung
Königsfeld im Schwarzwald mit den Ortsteilen – Bürgerinfo und Gästejournal
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
von Gemeinde Königsfeld
19.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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