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Passbilder ab 01. August nur noch in digitaler Form

Übergangsfrist der Passbilder in Papierform endet zum 31.07.2025 Die Übergangsfrist der Passbilder in Papierform für die Beantragung von Personalausweisen...

Übergangsfrist der Passbilder in Papierform endet zum 31.07.2025

Die Übergangsfrist der Passbilder in Papierform für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen endet zum 31.07.2025. Ab dem 01.08.2025 können Personalausweise und Reisepässe nur noch mit einem digitalen Passbild beantragt werden.

Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotografen oder anderen Herstellern ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Wege zum Bürgerbüro übermittelt werden.

Das angefertigte Lichtbild wird vom Fotografen in eine gesicherte Cloud hochgeladen. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mithilfe dessen kann die Behörde Ihr Lichtbild in der Cloud finden und herunterladen.

Ein Verzeichnis teilnehmender Fotografen können Sie unter www.e-passfoto.de/teilnehmer abrufen.

Nach Anfertigung des Lichtbildes erhalten Sie vom Fotografen einen Ausdruck eines QR-Codes, den Sie bei der Beantragung Ihres Ausweisdokuments im Bürgerbüro vorlegen müssen.

Führerscheine sind hiervon ausgenommen.

Erscheinung
Bürger & Gemeinde – Amtsblatt und Gäste-Journal von Lauterbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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