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Patientenverfügung und Organspende

Wer Organspender ist oder sein möchte, muss dies mit seiner Patientenverfügung in Übereinstimmung bringen. Oft wird dies allerdings vergessen! Wer Organspender...

Wer Organspender ist oder sein möchte, muss dies mit seiner Patientenverfügung in Übereinstimmung bringen. Oft wird dies allerdings vergessen! Wer Organspender ist oder sein will, muss wissen, dass bei der Feststellung des klinischen Todes der Organspender an weitere technische Geräte angeschlossen wird und zusätzliche Medikamente verabreicht bekommt, damit die Organe alle durchblutet bleiben. Dies ist nur auf einer „Intensivstation“ möglich, wo eine Organentnahme vorbereitet wird, bis die Organempfänger gefunden und für die Transplantation vorbereitet sind. Angehörige dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr dabeibleiben. Dies ist in Verbindung mit einer Patientenverfügung unbedingt zu beachten und muss angepasst werden, damit die Verfügung zu meiner Organspende sich nicht mit der meiner Patientenverfügung gegenseitig blockieren. Wer Organspender ist oder sein will, kann deshalb in seiner Patientenverfügung nicht schreiben, dass, wenn er oder sie in den Zustand xy gerät, er bzw. sie auf weitere lebensverlängernde Maßnahmen (wie Einstellung der Medikamentengabe, Abschalten von technischen Geräten) verzichtet und an der Hand seiner Angehörigen in Frieden und in Würde sterben möchte. In einer Patientenverfügung können wir genau festlegen, wie wir in welcher Situation medizinisch behandelt oder auch nicht mehr behandelt werden möchten. Es ist eine große Erleichterung, wenn für einen solchen Fall unsere persönliche Entscheidung schriftlich niedergeschrieben und möglichst aussagekräftig formuliert ist.

Unser Beratungsangebot: Unsere Hospizgruppe informiert Sie gerne kostenlos über die Patientenverfügung und allen weiteren Vorsorgevollmachten. Dazu gibt es eine umfassende Mappe (mit Patientenverfügung, Gesundheitsvollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung) von der Esslinger Initiative. Neben allen wichtigen Vollmachten beinhaltet diese Mappe einen umfangreichen Erklärungsteil. Eine solche Mappe erhalten Sie gegen einen Kostenbeitrag von 5 Euro in unserem Hospizbüro (Im Kelterhof 1, Deizisau) zu den Sprechzeiten immer donnerstags von 11.30 bis 12.30 Uhr oder zu einem anderen vereinbarten Termin (Hospizhandy: 0174 3000 397 oder per E-Mail Hospizgruppe-Deizisau-Altbach@t-online.de). Wir kommen in Beratungsfragen auch gerne zu Ihnen nach Hause. Sprechen Sie uns an.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
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Ausgabe 22/2025
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