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Recht & Justiz

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Damit im Anwendungsfall Ihr in der Patientenverfügung beschriebener Wille auch umgesetzt wird, ist es ratsam, dass Sie von einer Person Ihres Vertrauens...

Damit im Anwendungsfall Ihr in der Patientenverfügung beschriebener Wille auch umgesetzt wird, ist es ratsam, dass Sie von einer Person Ihres Vertrauens vertreten werden können.

Dafür muss eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden. Voraussetzung für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist die Geschäftsfähigkeit der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers. Für eine eindeutige und unbefristete Regelung der Vertretung ist es sinnvoll, eine umfängliche Vorsorgevollmacht zu erstellen, inklusive der Bereiche Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit. Empfehlenswert ist die Ausweitung der Vollmacht, insbesondere auf Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten.

Es besteht die Möglichkeit, mehrere Personen gleichberechtigt als Bevollmächtigte einzusetzen.

Es gibt keine begrenzte Gültigkeit einer Patientenverfügung. Sie ist so lange gültig, bis sie widerrufen wird. Es ist jedoch sinnvoll und ratsam, die Gültigkeit regelmäßig (alle 2 Jahre) mit Datum und Unterschrift zu bestätigen. Das Dokument sollte auf Aktualität überprüft werden, insbesondere beim Auftreten einer neuen Erkrankung und wenn ein medizinischer Eingriff bevorsteht.

Falls sich seit der Erstellung oder der letzten Bestätigung Ihrer Patientenverfügung Ihre Ansichten verändert haben, erstellen Sie das Dokument am besten komplett neu, um jegliche Unklarheiten oder Fehlinterpretationen zu vermeiden und vernichten Sie das alte Dokument.

Der VdK-Ortsverband Rheinsheim bietet monatliche Sprechstunden an

Mitglieder des VdK-Ortsverbands Huttenheim können diese Sprechstunden in Rheinsheim auch wahrnehmen. Diese finden im Rathaus Rheinsheim, Hauptstr. 42, in den Räumen der Ortsverwaltung im Erdgeschoss statt.

Zeitpunkt: jeden 1. Montag im Monat von 17 bis 18 Uhr

Die nächste Sprechstunde findet am 04.05.2026 statt.

Terminvereinbarung mit Herrn Uwe Fischer, Tel. 07256-5907.

Unsere hauptamtlichen, qualifizierten Sozialrechtsreferenten beraten Sie, helfen Ihnen und vertreten Sie vor Gericht. Termine sind nur nach Vereinbarung möglich unter:
VdK-Kreisverbandsgeschäftsstelle Bruchsal
Bruchsaler Str. 5B, 76698 Ubstadt-Weiher

Tel. 07251 / 300042

Allen Mitgliedern, die im Mai ihren Geburtstag feiern, wünschen wir alles Gute und viel Gesundheit auf ihrem weiteren Lebensweg!

Ihr VdK-Team Ortsverband Rheinsheim

(Helga Lang)

Erscheinung
exklusiv online
von Sozialverband VdK
26.04.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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