Damit im Anwendungsfall Ihr in der Patientenverfügung beschriebener Wille auch umgesetzt wird, ist es ratsam, dass sie von einer Person Vertrauens vertreten werden können.
Dafür muss eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden. Voraussetzung für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist die Geschäftsfähigkeit der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers. Für eine eindeutige und unbefristete Regelung der Vertretung ist es sinnvoll, eine umfängliche Vorsorgevollmacht zu erstellen, inklusive der Bereiche Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit. Empfehlenswert ist die Ausweitung der Vollmacht, insbesondere auf Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten.
Es besteht die Möglichkeit, mehrere Personen gleichberechtigt als Bevollmächtigte einzusetzen. Bei Benennung mehrerer bevollmächtigter Personen ist somit auch bei Verhinderung oder Erkrankung einer dieser Personen Handlungsfähigkeit gesichert.
In der Betreuungsverfügung besteht die Möglichkeit, eine Betreuerin bzw. einen Betreuer zu benennen (oder auch eine Person ausdrücklich für die Betreuung auszuschließen).
Es gibt keine begrenzte Gültigkeit einer Patientenverfügung. Sie ist so lange gültig, bis sie widerrufen wird. Es ist jedoch sinnvoll und ratsam, die Gültigkeit regelmäßig (alle 2 Jahre) mit Datum und Unterschrift zu bestätigen. Das Dokument sollte auf Aktualität überprüft werden, insbesondere beim Auftreten einer neuen Erkrankung und wenn ein medizinischer Eingriff bevorsteht.
Falls sich seit der Erstellung oder der letzten Bestätigung ihrer Patientenverfügung ihre Ansichten verändert haben, erstellen sie das Dokument am besten komplett neu, um jegliche Unklarheiten oder Fehlinterpretationen zu vermeiden und vernichten sie das alte Dokument.
Mitglieder des VdK-Ortsverbands Huttenheim können diese Sprechstunden in Rheinsheim auch wahrnehmen. Diese finden im Rathaus Rheinsheim, Hauptstr. 42, in den Räumen der Ortsverwaltung im Erdgeschoss statt.
Zeitpunkt: jeden 1. Montag im Monat von 17 bis 18 Uhr
Die nächste Sprechstunde findet am 10.03.2025 statt.
Terminvereinbarung mit Herrn Uwe Fischer, Tel. 07256-5907.
***Allen Mitgliedern, die im März ihren Geburtstag feiern, wünschen wir alles Gute und viel Gesundheit auf ihrem weiteren Lebensweg!***
Ihr VdK-Team Ortsverband Rheinsheim
In Trauer gedenken wir unserem langjährigen Mitglied Friedrich Rothenberger.