Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) für die Feuerwehr ist entscheidend, um die Sicherheit der Einsatzkräfte während ihrer Arbeit zu gewährleisten.
Je nach Art des Einsatzes können verschiedenste Gefahren auftreten. Um uns Einsatzkräfte bestmöglich dagegen zu schützen, unterscheiden wir in unserer Abteilung zwischen drei Arten von Schutzausrüstungen:
1. Persönliche Mindestschutzausrüstung
Die persönliche Mindestschutzausrüstung ist so konzipiert und zusammengestellt, dass sie vor
- mechanischen Einwirkungen (Stoß, Schlag, Stich, Schnitt),
- thermischen Einwirkungen (Flammen, Wärme, Wasserdampf, Glut, Funken),
- klimatischen Einwirkungen (Regen, Kälte, Wind),
- elektrischen Einwirkungen (Berührungsschutz),
- chemischen Einwirkungen (Spritzer, Tropfen) und
- Nicht-gesehen-werden (Verkehrsraum, Einsatzstelle)
schützt.
Bei besonderen Gefahren müssen spezielle Schutzausrüstungen getragen bzw. mitgeführt werden:
2. PSA für Brandbekämpfung
Bei einem Brandeinsatz lauern viele zusätzliche Gefahren, besonders durch den auftretenden Rauch. Um die Atemwege vor toxischen Gasen und schädlichen Partikeln zu schützen, werden, zusätzlich zur persönlichen Mindestausrüstung, eine Atemschutzmaske mit Atemanschluss und ein Pressluftatmer benötigt.
Der Feuerwehrhaltegurt dient der Eigensicherung und im Notfall zur Selbstrettung.
3. PSA für technische Hilfeleistung Wald
Durch den Einsatz von einer Motorsäge können spezielle Gefahren auftreten, die eine spezielle Schutzausrüstung nötig machen. Dazu zählen eine Schnittschutzhose sowie ein Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz.