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Personalausweis – Änderung ab 17. Februar 2025

Ab 17. Februar ändert sich die Antragstellung beim Personalausweis. Ab diesem Zeitpunkt erhält, unabhängig vom Alter, jede Person einen PIN-Brief. Der...

Ab 17. Februar ändert sich die Antragstellung beim Personalausweis. Ab diesem Zeitpunkt erhält, unabhängig vom Alter, jede Person einen PIN-Brief. Der PIN-Brief wird im Rathaus direkt bei der Antragstellung an die antragstellende Person übergeben. Bei Personen unter 16 Jahren bleibt der Online-Ausweis jedoch deaktiviert.

Bisher war der Erhalt des PIN-Briefes die Information, dass der Ausweis zur Abholung bereitliegt. Künftig werden Bürgerinnen und Bürger per E-Mail oder per SMS benachrichtigt, dass der Personalausweis zur Abholung bereitliegt. Es ist erforderlich, dass hierfür bei der Beantragung des Personalausweises eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilfunknummer aufgenommen wird. Die Abholung muss persönlich beim Einwohnermeldeamt erfolgen, da die Bürgerin/der Bürger ein personalisiertes Ausgabe-Begleitschreiben zum Sperrkennwort erhält. Bei Personen unter 16 Jahren erfolgt die Abholung durch den gesetzlichen Vertreter.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 07/2025
von Gemeinde Bempflingen
14.02.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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