Ab 17. Februar ändert sich die Antragstellung beim Personalausweis. Ab diesem Zeitpunkt erhält, unabhängig vom Alter, jede Person einen PIN-Brief. Der PIN-Brief wird im Rathaus direkt bei der Antragstellung an die antragstellende Person übergeben. Bei Personen unter 16 Jahren bleibt der Online-Ausweis jedoch deaktiviert.
Bisher war der Erhalt des PIN-Briefes die Information, dass der Ausweis zur Abholung bereitliegt. Künftig werden Bürgerinnen und Bürger per E-Mail oder per SMS benachrichtigt, dass der Personalausweis zur Abholung bereitliegt. Es ist erforderlich, dass hierfür bei der Beantragung des Personalausweises eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilfunknummer aufgenommen wird. Die Abholung muss persönlich beim Einwohnermeldeamt erfolgen, da die Bürgerin/der Bürger ein personalisiertes Ausgabe-Begleitschreiben zum Sperrkennwort erhält. Bei Personen unter 16 Jahren erfolgt die Abholung durch den gesetzlichen Vertreter.