Aus den Rathäusern

Personalausweis und Reisepass rechtzeitig vor dem Start in den Urlaub beantragen

Die Lieferzeit für Personalausweise und Reisepässe beträgt zurzeit ca. 4 - 8 Wochen. Deshalb sollten Sie Ihren Personalausweis/Reisepass rechtzeitig...

Die Lieferzeit für Personalausweise und Reisepässe beträgt zurzeit ca. 4 - 8 Wochen. Deshalb sollten Sie Ihren Personalausweis/Reisepass rechtzeitig vor Urlaubsantritt auf die Gültigkeit überprüfen und ggf. ein neues Ausweisdokument beantragen.

Ansprechpersonen sind:

Im Rathaus Schopfloch:

Frau Wörle, Bürgerbüro, Tel. 9603-16

Sprechzeiten:

Montag bis Mittwoch, 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag, 07:30 - 12:00 Uhr

Donnerstagnachmittag, 15:00 - 18:00 Uhr

Freitag, 07:30 - 12:30 Uhr

Bei der Ortschaftsverwaltung Oberiflingen:

Frau Wörle, Tel. 6364

Sprechzeiten:

Dienstag 16:30 - 18:00 Uhr

Bei der Ortschaftsverwaltung Unteriflingen:

Frau Stirm, Tel. 6275

Sprechzeiten:

Montag 17:30 - 19:00 Uhr

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Antragstellung Personalausweis und Reisepass nur in Schopfloch möglich!

Personalausweis

Für die Antragstellung legen Sie bitte vor:

  • ein biometrisches Passbild neuesten Datums,
  • den bisherigen Personalausweis bzw. Kinderausweis,
  • eine Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde.

Für die Unterschrift sowie die Aufnahme von Fingerabdrücken müssen Sie persönlich vorbeikommen.

Minderjährige benötigen außerdem eine schriftliche Einverständniserklärung (Vordrucke erhalten Sie bei den o. g. Stellen) beider Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters und die persönliche Vorsprache mindestens eines Elternteils.

Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro (Gültigkeit 6 Jahre), für Personen ab 24 Jahren beträgt die Gebühr 37 Euro (Gültigkeit 10 Jahre).

Reisepass

Für einen Reisepassantrag legen Sie bitte vor:

  • ein biometrisches Passbild neuesten Datums,
  • den bisherigen Reisepass oder Personalausweis,
  • eine Geburtsurkunde.

Für die Unterschrift sowie die Aufnahme von Fingerabdrücken müssen Sie persönlich vorbeikommen.

Minderjährige benötigen außerdem eine schriftliche Einverständniserklärung (Vordrucke erhalten Sie bei den o. g. Stellen) beider Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters und die persönliche Vorsprache mindestens eines Elternteils.

Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 37,50 Euro (Gültigkeit 6 Jahre), für Personen ab 24 Jahren beträgt die Gebühr 70 Euro (Gültigkeit 10 Jahre).

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Schopfloch
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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