Beim erstmaligen Antrag bei der Stadtverwaltung Ettlingen muss die Geburts- oder Heiratsurkunde je nach Familienstand im Original oder als Kopie vorgelegt werden. Bei ausländischen Urkunden sollten die Formerfordernisse vorab beim Bürgerbüro oder den Ortsverwaltungen erfragt werden. Personalausweise, beantragt vom 10.bis 18. Juli, können unter Vorlage des alten Dokuments persönlich abgeholt werden. Reisepässe, beantragt vom 24. Juni bis 5. Juli, können unter Vorlage der alten Dokumente vom Antragsteller oder von einem Dritten mit Vollmacht im Bürgerbüro abgeholt werden. Öffnungszeiten: montags, dienstags 8 bis 16 Uhr, mittwochs 7 - 12 Uhr, donnerstags 8 - 18 Uhr, freitags 8 - 12 Uhr. Tel. 101-222. Wartezeiten vermeiden? Termin unter www.ettlingen.de/otv vereinbaren.
Von Mitte April bis Mitte Mai war der Entwurf des Bebauungsplans Unterer Henkling öffentlich ausgelegt gewesen. 16 Bürgerinnen und Bürger sowie 30 Träger öffentlicher Belange gaben Stellungnahmen ab. Einige Anregungen sollen im Bebauungsplan berücksichtigt werden, daher ist eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Der Gemeinderat stimmte der neuerlichen eingeschränkten Offenlage zu, d.h. nur zu den geänderten/ergänzten Teilen können Stellungnahmen abgegeben werden.
Anregungen zum Maß der baulichen Nutzung werden teilweise mit aufgenommen, so wurde bei der südlichen Wohnbaufläche WA 5 die Tiefe des geplanten Baufensters auf zwölf Meter reduziert und die Wandhöhe auf 5,80 begrenzt in Verbindung mit der Festsetzung der Dachneigung auf 25 bis 30 Grad. Zulässige Dachform: Satteldach.
Die zulässige Gebäudehöhe im Sondergebiet (SO) 2 (Alarmstellplätze) wird aufgrund der fortschreitenden Planung im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans von 3 auf 3,75 erhöht, um die Flexibilität für Lärmschutzmaßnahmen zu verbessern.
Der südliche Wendebereich nebst Zufahrt wurden etwas vergrößert, damit ein dreiachsiges Müllfahrzeug dort rangieren kann. Ferner wurde die Flächenbreite für die Lärmschutzmaßnahmen entlang der nördlichen Erschließungsstraße im Bereich der Trafostation auf einheitlich 1,50 Meter festgelegt. Was Einwände von Seiten von Behörden zum Thema Zauneidechsen-Ersatzfläche, zur Mähwiesenausgleichsfläche und zu Streuobst-Ausgleichsflächen angeht, so ist dies teils bereits mit dem Landratsamt geklärt, teils noch in Arbeit, aber mit einer persönlichen Bekundung des Landrats, dass der Ausgleich gelingen werde. Einstimmig war das Plazet des Ortschaftsrates Schöllbronn.