Um es gleich vorwegzunehmen: An der ablehnenden Haltung der Asperger Grünen zur Einrichtung einer Landeserstaufnahme für Flüchtlinge (LEA) im Gewann Schanzacker hinter dem Hohenasperg wird sich nichts mehr ändern. Keiner der landesweit sich in der Diskussion befindlichen potentiellen Standorte für eine LEA ist weniger geeignet als der Schanzacker.
Trotzdem wollen wir nach der auch manche Fakten übergehenden Berichterstattung in der Ludwigsburger Kreiszeitung (LKZ) vom 17.10.2025 ein paar Dinge klarstellen.
Petitionen im Landtag richten sich in der Regel gegen Beschlüsse der Regierung oder einer nachgeordneten Behörde. Denn nur gegen „abgeschlossenes Regierungshandeln“ (wie es so schön heißt) kann letztendlich juristisch und im Petitionsfall parlamentarisch vorgegangen werden.
So wird in der Stellungnahme der Regierung bzw. des Petitionsausschusses darauf verwiesen, dass noch keine Entscheidung gefallen wäre. Ebenso wird darauf verwiesen, dass nach einem tatsächlichen Beschluss eine weitere Petition eingereicht werden kann.
So lobenswert es war und ist, mit allen Mitteln zu verhindern, dass der Schanzacker bebaut wird, war eine Petition an den Landtag aufgrund der Vorgaben zum jetzigen Zeitpunkt ein wenig erfolgversprechendes Mittel.
Der Beschluss, die Petition noch einmal dem Landtag zur Abstimmung vorzulegen, hätte erklärt werden müssen. Dies gilt für alle Petitionen und ist das normale parlamentarische Verfahren. In größeren Abständen werden alle Beschlüsse des Petitionsausschusses ohne Debatte im Stimmenverhältnis des Ausschusses beschlossen. Wie soll dies bei einigen tausend Petitionen pro Legislaturperiode auch sonst funktionieren. Der Antrag auf namentliche Abstimmung war daher nur taktisch.
Aber auch über diese rein formale Abstimmung hätte man rechtzeitig informieren können. Denn logischerweise werden Petitionen, die vor der Sommerpause im Ausschuss beschlossen wurden, im Herbst dem Landtag zum formalen Beschluss vorgelegt. Im Gemeinderat wird bei der Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung auch nicht mehr diskutiert.
Auch wenn wir uns in der Stellungnahme detailliertere Auskünfte zu den Erkenntnissen der Regierung aus all den bisher beauftragten Untersuchungen gewünscht hätten, wollen wir klarstellen, dass es nicht nur lapidar heißt: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden“. Dieser Eindruck ist falsch. Nachzulesen ist dies in der Drucksache 17/9546. Einen Auszug der Drucksache bezgl. der Petition finden Sie auf unserer Homepage (www.gruene-asperg.de).
Fazit: Eine Überbauung des Schanzackers zu verhindern, bleibt das große Ziel. Dabei müssen alle politischen Mittel zum richtigen Zeitpunkt eingesetzt werden. Transparenz im Umgang mit der Bevölkerung und den gewählten Volksvertretern muss aber ebenso eine Selbstverständlichkeit sein.