Initiative Bürger im Neckartal
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Petitionen – Erfolgsaussichten noch nicht abschätzbar

Der Erörterungstermin Ende Juni 2024 und damit die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Genehmigungsverfahren der EnBW-Pläne der Klärschlammverbrennungsanlage...

Der Erörterungstermin Ende Juni 2024 und damit die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Genehmigungsverfahren der EnBW-Pläne der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) sind abgeschlossen. Aus Sicht vieler Bürger bleiben allerdings weiterhin Fragen und Zweifel bei verschiedenen Themen bestehen. Auch weitere Einsichtnahmen in die Verfahrensunterlagen im Regierungspräsidium Stuttgart (RP) reichten nicht aus, diese zu zerstreuen. Deshalb haben einige Betroffene in Gemmrigheim und Walheim beschlossen, sich über Petitionen an den Landtag Gehör zu verschaffen. Die Themen sind:

  • Übergehen kommunaler Beschlüsse und Pläne
  • Mangelnde Interessensneutralität des RP in Verlautbarungen durch Verwendung des irreführenden Begriffs „Klärschlammheizkraftwerk“ der EnBW statt „Klärschlammverbrennungsanlage“, wie es rechtlich geboten wäre
  • Gefährdung künftiger ausreichender Bewässerung in der Landwirtschaft durch zu hohe Grundwasserentnahme des Energiekonzerns bei der Anlagenkühlung
  • Verstoß gegen das Energieeffizienzgesetz durch den laufenden KVA-Betrieb
  • Übermäßige Verkehrsbelastung eh schon überlasteter Straßen
  • Verstöße gegen das Baurecht (§§ 34/35 BauGB) auf dem EnBW-Betriebsgelände
  • Widersprüchliche Angaben in den Antragsunterlagen der EnBW
  • Verstoß gegen die Störfallverordnung beim KVA-Betrieb
  • Unzureichende Untergrunduntersuchungen der Kohlehaldenfläche im Bereich der geplanten Bodenplatte des KVA-Gebäudes

Petitionen, was heißt das?

Petitionen können von jedermann schriftlich an den Petitionsausschuss des Landtags gerichtet werden. Der Eingang wird von der dortigen Geschäftsstelle schriftlich bestätigt und in einem Zwischenbescheid über das Vorgehen der Bearbeitung informiert. Im weiteren Verlauf werden die von der Petition betroffenen Dienststellen und Behörden zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Diese werden nach Eingang von den Abgeordneten des Petitionsausschusses geprüft, besprochen und Empfehlungen formuliert, die dem Landtag zur Kenntnis und Zustimmung zugeleitet werden. Über das Ergebnis wird abschließend der Antragsteller der Petition schriftlich benachrichtigt. Allerdings: Petitionen haben keine aufschiebende Wirkung und damit Einfluss auf den Baufortschritt. Auch können gegen Petitionsergebnisse keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Strafanzeigen – juristische Klärung vermuteter Rechtsverstöße

Parallel zu den Petitionen wurden inzwischen von zwei Bürgern in Gemmrigheim bzw. Walheim je eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die zuständigen Behörden, das Landratsamt Ludwigsburg bzw. das RP, gestellt. Die Themen auch hier:

  • Unzureichende bzw. widersprüchliche Aussagen zu den Untergrunduntersuchungen der Kohlehaldenfläche im Bereich der geplanten Bodenplatte des KVA-Gebäudes
  • Gefährdung künftig ausreichender Bewässerung in der Landwirtschaft durch zu hohe Grundwasserentnahme der EnBW

Schriftliche Eingangsbestätigungen liegen vor. Die Aktenzeichenvergabe und der Bearbeitungsbeginn verzögern sich allerdings durch die hohe Anzeigenzahl insgesamt bei der Staatsanwaltschaft. Auch Anzeigen haben keine aufschiebende Wirkung. Um die Erfolgsaussichten beider Anzeigen zu erhöhen, ist die Unterstützung durch rechtsanwaltliche Beratung und juristische Ausformulierung der Begründungen erforderlich. Deshalb klärt die BI derzeit, ob und wie sie die beiden Anzeigensteller fachlich und finanziell unterstützen kann.

Klage zur Klärung unterschiedlicher Rechtspositionen

Noch offen ist die Klage der Gemeinde Walheim vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Hier gehe es um die juristische Bewertung baurechtlicher Fragen (§§ 34/35 BauGB) der Nutzung des geplanten KVA-Standorts in Walheim.

Jede Spende hilft!

Wenn Sie die BI oder die Gemeinde Walheim mit Spenden unterstützen wollen:

  • BI - IBAN:DE93 5001 0517 5582 5892 75, Stichwort „Initiative Bürger im Neckartal“.
  • Gemeinde Walheim - IBAN: DE03 6049 1430 0390 3850 00, Stichwort „Klage KVA“

Mehr über unsere BI-Arbeit und die Berichterstattung der Presse

… finden Sie wie bisher schon im Internet unter www.buergerimneckartal.de

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Walheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025

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