Der Erörterungstermin Ende Juni 2024 und damit die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Genehmigungsverfahren der EnBW-Pläne der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) sind abgeschlossen. Aus Sicht vieler Bürger bleiben allerdings weiterhin Fragen und Zweifel bei verschiedenen Themen bestehen. Auch weitere Einsichtnahmen in die Verfahrensunterlagen im Regierungspräsidium Stuttgart (RP) reichten nicht aus, diese zu zerstreuen. Deshalb haben einige Betroffene in Gemmrigheim und Walheim beschlossen, sich über Petitionen an den Landtag Gehör zu verschaffen. Die Themen sind:
Petitionen, was heißt das?
Petitionen können von jedermann schriftlich an den Petitionsausschuss des Landtags gerichtet werden. Der Eingang wird von der dortigen Geschäftsstelle schriftlich bestätigt und in einem Zwischenbescheid über das Vorgehen der Bearbeitung informiert. Im weiteren Verlauf werden die von der Petition betroffenen Dienststellen und Behörden zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Diese werden nach Eingang von den Abgeordneten des Petitionsausschusses geprüft, besprochen und Empfehlungen formuliert, die dem Landtag zur Kenntnis und Zustimmung zugeleitet werden. Über das Ergebnis wird abschließend der Antragsteller der Petition schriftlich benachrichtigt. Allerdings: Petitionen haben keine aufschiebende Wirkung und damit Einfluss auf den Baufortschritt. Auch können gegen Petitionsergebnisse keine Rechtsmittel eingelegt werden.
Strafanzeigen – juristische Klärung vermuteter Rechtsverstöße
Parallel zu den Petitionen wurden inzwischen von zwei Bürgern in Gemmrigheim bzw. Walheim je eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die zuständigen Behörden, das Landratsamt Ludwigsburg bzw. das RP, gestellt. Die Themen auch hier:
Schriftliche Eingangsbestätigungen liegen vor. Die Aktenzeichenvergabe und der Bearbeitungsbeginn verzögern sich allerdings durch die hohe Anzeigenzahl insgesamt bei der Staatsanwaltschaft. Auch Anzeigen haben keine aufschiebende Wirkung. Um die Erfolgsaussichten beider Anzeigen zu erhöhen, ist die Unterstützung durch rechtsanwaltliche Beratung und juristische Ausformulierung der Begründungen erforderlich. Deshalb klärt die BI derzeit, ob und wie sie die beiden Anzeigensteller fachlich und finanziell unterstützen kann.
Klage zur Klärung unterschiedlicher Rechtspositionen
Noch offen ist die Klage der Gemeinde Walheim vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Hier gehe es um die juristische Bewertung baurechtlicher Fragen (§§ 34/35 BauGB) der Nutzung des geplanten KVA-Standorts in Walheim.
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… finden Sie wie bisher schon im Internet unter www.buergerimneckartal.de