Unter dieser Rubrik möchte die Gemeindeverwaltung über rücksichtsloses Verhalten im Gemeindegebiet informieren und die Bevölkerung zu aktuellen Themen sensibilisieren.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass auch Hinterlassenschaften von Pferden vom Gehweg entfernt werden müssen.
Dies gilt laut StVO als Beschmutzung und ist zu entfernen, wenn die Benutzung dadurch erschwert ist. Dieser Fall ist hier gegeben.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
Vielen Dank.