Gut fürs Beet, unschön auf dem Fußweg – Pferdeäpfel liegen seit letztem Dienstag auf dem Wegle, das u.a. die Ottenbronner Schülerinnen und Schüler für ihren Weg zum Unterricht nutzen. Aber auch Sportler kommen so in die Mehrzweckhalle oder auf den Sportplatz, Spaziergänger schlendern hier auf einer Abendrunde entlang, Hundebesitzer nutzen das Wegle zum Gassigehen.
Hinterlassenschaften von Tieren auf Wegen sind nicht nur ein Ärgernis, sondern können auch eine Rutschgefahr darstellen und unhygienisch sein. Wer sie nicht beseitigt, begeht daher unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld oder bei Unfällen sogar eine Haftung nach sich ziehen kann. Denn gemäß § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es verboten, sämtliche „Straßen“ im Sinne des Straßengesetzes, also Fahrbahnen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegenzulassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.
Jegliche Verunreinigungen oder Hindernisse müssen also unverzüglich vom Verursacher bzw. Tierhalter beseitigt und erforderlichenfalls bis dahin ausreichend kenntlich gemacht werden.
Wir bitten um Verständnis und Mithilfe. Wenn jeder ein bisschen nach sich, seiner Umgebung und vor allem nach seinen Hinterlassenschaften bzw. denen seiner Tiere schaut, ist allen in der Gemeinde geholfen.