Bürgerinitiativen

Pferdemist auf öffentlichen Verkehrsflächen

Die Sommertage locken Reiter wieder verstärkt in das Gelände. Was für den Reiter Entspannung ist, endet für andere oft in Ärger besonders dann, wenn...

Die Sommertage locken Reiter wieder verstärkt in das Gelände. Was für den Reiter Entspannung ist, endet für andere oft in Ärger besonders dann, wenn Pferdeäpfel auf Straßen oder Wegen zurückbleiben.

Was sagen die gesetzlichen Regelungen?

Wer mit dem Pferd auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, muss die Straßenverkehrsordnung beachten.

Laut Paragraf 32 der StVO ist es verboten, die Straße zu verschmutzen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder behindert wird.

Daher gilt:

Pferdeäpfel müssen unverzüglich beseitigt werden. Das bedeutet nicht, dass man mit einer Kehrschaufel ausgerüstet sein muss. Sie dürfen zum Stall zurückkehren, das nötige Werkzeug holen und den Mist anschließend entfernen. Stundenlanges Weiterreiten ist keine gute Idee, da es zu Beschwerden führen kann.

Wer diese Regelung missachtet, riskiert eine Ordnungswidrigkeit, daher bitten wir Sie um gegenseitige Rücksichtnahme.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Bad Überkingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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