Die Sommertage locken Reiter wieder verstärkt in das Gelände. Was für den Reiter Entspannung ist, endet für andere oft in Ärger besonders dann, wenn Pferdeäpfel auf Straßen oder Wegen zurückbleiben.
Wer mit dem Pferd auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, muss die Straßenverkehrsordnung beachten.
Laut Paragraf 32 der StVO ist es verboten, die Straße zu verschmutzen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder behindert wird.
Pferdeäpfel müssen unverzüglich beseitigt werden. Das bedeutet nicht, dass man mit einer Kehrschaufel ausgerüstet sein muss. Sie dürfen zum Stall zurückkehren, das nötige Werkzeug holen und den Mist anschließend entfernen. Stundenlanges Weiterreiten ist keine gute Idee, da es zu Beschwerden führen kann.
Wer diese Regelung missachtet, riskiert eine Ordnungswidrigkeit, daher bitten wir Sie um gegenseitige Rücksichtnahme.