Die Leistungen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und der Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) werden zum 1. Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbeitrag in Höhe von 3539,- Euro zusammengefasst. Diese neue Regelung bietet neben einem höheren Budget auch eine Anzahl von Verbesserungen im Leistungsbezug.
Was ändert sich ab dem 1. Juli 2025 für alle Pflegebedürftigen?
Beschlossen wurde diese Änderung bereits mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) im Jahr 2023. (rio / Quelle: pdl-konkret)