Leistungen von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbeitrag zusammengefasst
Was ändert sich ab dem 1. Juli 2025 für alle Pflegebedürftigen?
Beschlossen wurde diese Änderung bereits mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) im Jahr 2023.
(rio/Quelle: pdl-konkret)