Gemeinde Winterbach
73650 Winterbach
Soziales

Pflegebedürftige Personen können ihre Pflegepersonen zur stationären Rehabilitation begleiten

Pflegebedürftige haben ab dem 1. Juli 2024 einen Anspruch darauf, während einer stationären medizinischen Rehabilitation ihrer Pflegeperson in derselben...

Pflegebedürftige haben ab dem 1. Juli 2024 einen Anspruch darauf, während einer stationären medizinischen Rehabilitation ihrer Pflegeperson in derselben Rehabilitationseinrichtung untergebracht und versorgt zu werden. Voraussetzung ist, dass die Rehabilitationseinrichtung die Pflege während der gesamten Dauer der Rehabilitation der Pflegeperson gewährleisten kann. Ist das nicht möglich, können die Pflegekasse oder das private Pflegeversicherungsunternehmen die Aufnahme in einer vollstationären Pflegeeinrichtung in der Nähe der Rehabilitationseinrichtung veranlassen. Grundlage für diese Verbesserung bildet § 42a Absatz 1 Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI). Welches Ziel verfolgt der Gesetzgeber mit der Neuregelung? Ziel der Regelung ist es, Pflegepersonen die ihnen zustehende und für ihre Gesundheit, ihre Erwerbsfähigkeit und letztlich für die weitere Pflegetätigkeit notwendige Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen zu ermöglichen und gleichzeitig die Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Wie funktioniert die Antragstellung? Wünschen versicherte Personen die Mitnahme von Pflegebedürftigen, so geben sie dies im Rehabilitationsantrag an und fügen dem Antrag die neu entwickelte Anlage G0111 „Antrag der pflegebedürftigen Person auf Versorgung bei Inanspruchnahme einer Rehabilitationsleistung durch die Pflegeperson nach § 42a Elftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XI (Anlage)" bei, die die Daten der pflegebedürftigen Person enthält. Aktuell kann der Antrag nur schriftlich gestellt werden. Die Online-Antragstellung über eAntrag ist erst ab 1. Januar 2025 möglich. Bewilligt die Rentenversicherung den Antrag auf eine stationäre medizinische Rehabilitation der Pflegeperson, leitet sie automatisch den Antrag der pflegebedürftigen Person (G0111) an die zuständige Pflegekasse weiter. Diese entscheidet über den Antrag G0111 und koordiniert die gleichzeitige Durchführung beider Leistungen. Wo finden versicherte Personen die passende Klinik? Auf www.meine-rehabilitation.de können versicherte Personen über den Filter „Begleitung – Mitnahme einer pflegebedürftigen Person“ eine Rehabilitationseinrichtung finden, die für ihr individuelles Krankheitsbild geeignet ist und Pflegebedürftige aufnimmt. Es wird empfohlen, vor der Antragstellung unbedingt Kontakt mit der Klinik aufzunehmen, um abzuklären, ob dort die Möglichkeit besteht, die pflegebedürftige Person mit ihren speziellen Einschränkungen aufzunehmen.

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Ausgabe 36/2024

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von Gemeinde Winterbach
05.09.2024
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