Pflegestützpunkt des Hohenlohekreises bietet Beratung an
In Baden-Württemberg können ehrenamtliche Einzelhelferinnen und Einzelhelfer, die Pflegebedürftige in ihrem Alltag unterstützen, die Unterstützungsleistungen über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung abrechnen. Grund hierfür ist die im Dezember 2024 von der Landesregierung reformierte Unterstützungsverordnung.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg reagiert damit auf den steigenden Bedarf in der ambulanten Versorgung und Pflege. Dieser konnte bisher nur mithilfe von Diensten mit einer Anerkennung nach Landesrecht gedeckt werden. Hierzu gehören beispielsweise Nachbarschaftshilfen sowie Pflegeanbieter mit abgeschlossenen Versorgungsverträgen.
Die Reform ermöglicht niedrigschwellige, nachbarschaftliche Hilfen von ehrenamtlichen Einzelhelfenden aus dem persönlichen Umfeld der Pflegebedürftigen. Zu den Unterstützungsleistungen von ehrenamtlichen Einzelhelfenden zählen beispielsweise die Begleitung bei Spaziergängen, zu Ärzten und Behörden sowie Einkaufs- und Hauswirtschaftsleistungen und Hilfen im häuslichen Außenbereich. Zudem zählen Unterstützungen beim Vorlesen oder Ausfüllen von Formularen sowie die Anregung und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten und bei sozialen Kontakten dazu.
Bürokratiearmes Verfahren ermöglicht einen leichten Zugang
Künftig können ehrenamtliche Einzelhelfer dank eines bürokratiearmen Verfahrens ihre Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige erbringen und hierfür den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung einsetzen.
Die ehrenamtlichen Einzelhelferinnen und Einzelhelfer müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen maximal bei zwei pflegebedürftigen Personen ehrenamtlich unterstützen. Zudem dürfen Sie nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht in häuslicher Gemeinschaft mit den pflegebedürftigen Personen leben. Auch dürfen die ehrenamtlichen Einzelhelfer nicht als Pflegeperson für den Pflegebedürftigen tätig sein.
Weitere Informationen, individuelle Beratungen sowie die notwendigen Formulare erhalten Bürgerinnen und Bürger beim Pflegestützpunkt Hohenlohekreis, Würzburger Str. 30 in Künzelsau unter der Telefonnummer 07940 -181866 oder 181867 oder 181799, oder per E-Mail an pflegestuetzpunkt@hohenlohekreis.de.