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„Pflegefall – Was nun?“ Großes Interesse an der Vortragsveranstaltung

Im randvoll besetzten Saal der Ev. Kirchengemeinde konnte die SNW-Vorsitzende Renate Bernhardt viele interessierte Besucher zum Vortrag über die nicht...

Im randvoll besetzten Saal der Ev. Kirchengemeinde konnte die SNW-Vorsitzende Renate Bernhardt viele interessierte Besucher zum Vortrag über die nicht leicht zu überschauenden Sachverhalte zum Thema „Pflege“ begrüßen. Sie wies darauf hin, dass „Pflege“ ein wesentlicher Bestandteil unseres Gesundheits- und Sozialsystems ist. Sie freute sich deshalb darüber, dass die Experten Holger Schaar von der Waldbronner Einrichtung SenPrio und Ronja Gruber sowie Julia Schott vom Pflegestützpunkt Ettlingen als Referenten gewonnen werden konnten.

Der als Pflegegutachter und Pflegeberater tätige Holger Schaar erläuterte zunächst den Begriff „Pflegebedürftigkeit“ nach § 14 SGB XI.: Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die körperliche, kognitive sowie psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen nicht mehr bewältigen können. Er zeigte auf, nach welchen sechs Kriterien sich die Beurteilung zur Erlangung von Unterstützungsleistungen richtet: Diese sind Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen und Gestaltung des Alltagslebens. Die Beurteilung erfolgt durch einen von der Pflegeversicherung beauftragten Gutachter, der im Gespräch die Schwere der Beeinträchtigungen ermittelt, die von geringer Beeinträchtigung bis hin zu schwerster Beeinträchtigung gehen kann. Nach dem festgestellten Ergebnis richtet sich dann die Einstufung in einen von fünf Pflegegraden. Der jeweilige Pflegegrad ist ausschlaggebend für die zu erwartenden finanziellen Unterstützungsleistungen. Die Einstufung in einen Pflegegrad kann formlos bei der Pflegeversicherung bzw. Krankenkasse beantragt werden. Für das Beurteilungsgespräch gibt der Referent den besonderen Hinweis, dass man dem Gutachter „nichts vor macht“, sondern sich wahrheitsgemäß verhalten soll. Auch sollte eine weitere Person (Verwandter oder Vertrauensperson) mit anwesend sein. Die Referentinnen des Pflegestützpunktes zeigten anhand einer Tabelle die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung auf. Je nach Pflegegrad stehen monatliche Beträge in Höhe von € 131 bei Pflegegrad 1 bis € 2299 bei Pflegegrad 5 zur Verfügung. Bei stationärer Pflege werden die Pflegekosten ebenfalls abgedeckt, nicht jedoch die Kosten für die Unterbringung! Sie gaben auch den Hinweis zu einer zum Ende des Jahres 2024 erfolgten gesetzlichen Neuregelung: Danach können ehrenamtlich tätige Einzelhelfer, die eine Betreuung einer zu pflegenden Person mit Pflegegrad leisten, den sog. Entlastungsbetrag bis zu € 131,- (monatlich) erhalten. Die Helfer dürfen allerdings nicht zur Familie der zu pflegenden Person gehören.

Die fachlich sehr versierten Referentinnen wiesen darauf hin, dass sie zu allen Fragen rund um die Pflege Auskünfte und Unterstützung geben können. Auch haben sie auf ihre Sprechstunden hingewiesen, die regelmäßig im Rathaus Waldbronn stattfinden.

Abschließend bedankte sich Renate Bernhardt bei den Anwesenden für ihr Kommen und bei Ronja Gruber und Julia Schott sowie Holger Schaar für ihre hilfreichen Ausführungen mit Blumen und einem Obstkorb. Sie lud die Mitglieder und Gäste zum kommenden Vortrag am 11. März 2025 um 15:00 Uhr mit Gerhard Jelinek zum Thema: „Spurensuche der großen Dichter links und rechts des Oberrheins“ herzlich ein.

Karlheinz Henge

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Ausgabe 08/2025
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