Liebe Pflegegeldempfänger,
denken Sie bitte daran, den verpflichtenden Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen. Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 ist dieser sinnvoll, um sich zu den Ansprüchen gegenüber der Pflegeversicherung informieren zu lassen, er ist allerdings nicht verpflichtend. Sind Sie in die Pflegegrade 2 oder 3 eingestuft, ist der Nachweis halbjährlich zu erbringen. Für die Pflegegrade 4 oder 5 ist der Beratungseinsatz quartalsweise verpflichtend. Um die Pflegegeldzahlung regelmäßig monatlich zu erhalten, wenden Sie sich zu unseren Öffnungszeiten (Mo.–Do. 8–15:30 Uhr, Fr. 8–14:30 Uhr) gern an unser Büro und vereinbaren einen Termin.
Unsere Pflegeberaterinnen Anita Kunz oder Tanja Klasan besuchen Sie daraufhin in Ihrer Häuslichkeit und beantworten Ihre Fragen rund um die Pflege. Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir den Einsatz direkt mit der Pflegekasse ab. Privatversicherte reichen die Unterlagen selbst bei ihrer Pflegekasse ein.
Ihre Sozialstation Stutensee-Weingarten, Telefon 07244/94111