Der Ortsverband Informiert
Pflegegrad 1 heißt: Erhalt der Selbstständigkeit von 79.933 Menschen in Baden-Württemberg. 79.933 Pflegebedürftige haben laut Statistischem Landesamt Pflegegrad 1. (Stand: Ende 2023).
In Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, dafür Zuschüsse für den Umbau der Wohnung für mehr Barrierefreiheit, den Entlastungsbetrag für die Nachbarschaftshilfe oder Gelder für einen Hausnotruf.
Das erklärte Ziel des Pflegegrads 1 ist der Erhalt der Selbstständigkeit: Er soll es den Menschen ermöglichen, weiter in ihrer eigenen Wohnung leben zu können und eben nicht auf stationäre Pflege angewiesen zu sein.
„Und neben der dann fehlenden Teilhabe: Wo sollen die Menschen denn leben? Wir alle wissen: Die Pflegeheime sind schon jetzt überlastet, die Eigenanteile steigen seit Jahren dramatisch“, sagt VdK-Landesvorsitzender Hans-Josef Hotz.
Und Vorstand Ulf Hartmann vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg betont: „Wer niedrigschwellig frühzeitig ansetzende Hilfen streicht, verkennt, dass diese maßgeblich dazu beitragen, die Pflegebedürftigkeit herauszuzögern und damit den Verbleib in den eigenen vier Wänden sicherzustellen. Bei den betroffenen älteren Menschen zu sparen, ist zynisch und verfehlt das politische Ziel, die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig zu sichern.“
Gemeinsam fordern der Paritätische Baden-Württemberg und der Sozialverband VdK Baden-Württemberg die Landesregierung auf, jetzt zu handeln: „Setzt euch in der Bund-Länderkommission für Selbstständigkeit und Teilhabe im Alter ein! Erhaltet den Pflegegrad 1!“