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Pflegende Angehörige nicht länger vertrösten

VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert von den Verhandelnden konkrete Pläne, um pflegende Angehörige spürbar zu entlasten. Pflegereform lässt auf...

VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert von den Verhandelnden konkrete Pläne, um pflegende Angehörige spürbar zu entlasten.

Pflegereform lässt auf sich warten

Von der angekündigten großen Pflegereform ist bislang wenig zu sehen – die bisher bekannt gewordenen Verhandlungsergebnisse lassen kaum Fortschritte erkennen. Aktuell werden nur rund 14 Prozent der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen versorgt, etwa 86 Prozent hingegen zu Hause durch Angehörige betreut. Allgemeine Aussagen darüber, dass pflegende Angehörige „gestärkt“ werden sollen, reichen nicht aus.

Auch der Ausbau von Unterstützungsangeboten in akuten Pflegesituationen, etwa bei Krankheit der pflegenden Person, ist nur ein erster Schritt. Wer rund um die Uhr und an sieben Tagen die Woche Angehörige pflegt, braucht dringend eine verlässliche Infrastruktur. Angebote wie Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege müssen spürbar ausgebaut werden – damit auch pflegende Angehörige Freiräume haben, um zum Beispiel ins Kino zu gehen oder Urlaub zu machen.

Pflegelohn als notwendige Anerkennung

Darüber hinaus ist eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige längst überfällig. Viele reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihren Beruf ganz auf, um Pflege, Haushalt und Organisation zu bewältigen. Ein Pflegelohn wäre hier ein wichtiger Schritt zur Anerkennung dieser Leistung.

Auch beim VdK stehen pflegende Angehörige im Mittelpunkt. Fragen zu Themen wie Gesundheit, Alter, Rente, Arbeitslosigkeit, Wohngeld, Bürgergeld, Krankengeld, barrierefreies Wohnen oder Pflegegeld? Die ehrenamtliche VdK-Beratung bietet Unterstützung – auch beim Ausfüllen amtlicher Formulare und Anträge. Ansprechpartner: Roland Schwabenland, Telefon 07081/6953. (mm/red)

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Wildbader Anzeigenblatt mit Calmbacher Bote und den Amtlichen Bekanntmachungen von Enzklösterle
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Ausgabe 20/2025
von Sozialverband VdK
16.05.2025
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