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Kurz und bündig – der Pflegestützpunkt informiert Was ändert sich zum 1. Juli in der Pflegeversicherung? Kernstück der Neuregelung ist die Zusammenführung...
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Kurz und bündig – der Pflegestützpunkt informiert

Was ändert sich zum 1. Juli in der Pflegeversicherung?
Kernstück der Neuregelung ist die Zusammenführung der bisher getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem
gemeinsamen Jahresbudget. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steht künftig ein Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3539 Euro pro Jahr zur
Verfügung. Anspruchsberechtigte können nun das Jahresbudget flexibel für beide Leistungsarten nutzen – sei es für die Pflegevertretung bei Krankheit der Pflegeperson (Verhinderungspflege) oder für eine vorübergehende stationäre Unterbringung (Kurzzeitpflege). Dieser neue Budgetansatz vereinfacht den Zugang zu den Leistungen, die verfügbaren Ressourcen können optimaler genutzt werden und macht die Anwendung flexibler und bedarfsorientierter.
Der neue Reformschritt bringt noch eine weitere Änderung mit sich:
Die maximale Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wird von sechs auf acht Wochen pro Jahr verlängert, die generell sechsmonatige
Vorpflegezeit als Voraussetzung für die Verhinderungspflege entfällt. Außerdem sollen neue Informations- und Transparenzregelungen
sicherstellen, dass Pflegebedürftige jederzeit den Überblick darüber haben, wieviel vom gemeinsamen Jahresbetrag bereits genutzt wurde. Die Informationen werden automatisch bereitgestellt, sodass kein zusätzlicher Aufwand für Anfragen bei der Pflegekasse entsteht.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die sich über die neuen Regelungen informieren oder Unterstützung bei der Antragstellung wünschen, können sich an den Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn wenden. Hier gibt es auch Informationen dazu, wie genau die Entlastungsleistung im Einzelfall optimal genutzt werden kann und welche Anbieter in Frage kommen.
Nähere Informationen gibt es online unter www.pflegestützpunkt-landkreis-heilbronn.de. Der Pflegestützpunkt des Landkreises Heilbronn in der Lerchenstraße 40 ist telefonisch unter 07131 994-7178, -430 oder -8047 erreichbar. Der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Brackenheim, Maulbronner Straße 15, ist unter 07135 9699-500 oder -501 und der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Möckmühl, Hahnenäcker 1, unter 07131 994-8048, -6843 oder -8777 zu erreichen. Interessierte können sich auch per E-Mail unter pflegestuetzpunkt@landratsamt-heilbronn.de an die Pflegestützpunkte wenden.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Talheim (Heilbronn)
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Landratsamt Heilbronn
03.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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