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Pflegeversicherung - Entlastungsbetrag

Streichung des Entlastungsbetrags ist kurzsichtig Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. sieht den Reformentwurf zur Pflegeversicherung von...

Streichung des Entlastungsbetrags ist kurzsichtig

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. sieht den Reformentwurf zur Pflegeversicherung von Bundesministerin Warken kritisch. Zwar ist unbestritten, dass die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert und strukturell weiterentwickelt werden muss. Eine Reform darf jedoch nicht vorrangig über Leistungskürzungen zulasten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen erfolgen.

„Besonders problematisch ist der vorgesehene Wegfall des Entlastungsbetrags. Dieser Betrag ist gerade für Menschen in häuslicher Pflege eine wichtige niedrigschwellige Unterstützung im Alltag. Er hilft bei Betreuung, Begleitung und hauswirtschaftlicher Entlastung und trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige länger selbst bestimmt zu Hause leben können“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. „Hart betroffen wären Menschen mit Pflegegrad 1. Für sie ist der Entlastungsbetrag häufig die einzige praktisch nutzbare Leistung der Pflegeversicherung. Eine Streichung würde bedeuten, dass frühe Hilfe wegfällt, obwohl sie gerade dazu dient, eine Verschlechterung der Pflegesituation zu vermeiden. Auch pflegende Angehörige würden zusätzlich belastet. Was bisher durch anerkannte Unterstützungsangebote aufgefangen werden kann, müsste künftig noch stärker von Familien übernommen oder privat bezahlt werden. Menschen mit geringem Einkommen wären hiervon besonders betroffen.“ Der Wegfall des Entlastungsbetrags sei sozialpolitisch falsch und kurzsichtig. Er spare nicht nachhaltig, sondern verlagere Kosten auf Angehörige, Kommunen und Sozialhilfeträger. Der VdK Baden-Württemberg e.V. fordert deshalb, den Entlastungsbetrag zu erhalten, den Zugang zu Entlastungsangeboten zu vereinfachen und die Pflegeversicherung solidarisch sowie verlässlich zu finanzieren.

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