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Pflicht zur Vorsorge

Eigenes Haus vor Hochwasser schützen Das nächste Starkregenereignis kommt bestimmt: In den Sommermonaten kommt es vermehrt zu kräftigen Gewittern,...
Gully läuft bei Starkregenereignis voll
Gully bei HochwasserFoto: istockphoto.com/Animaflora

Eigenes Haus vor Hochwasser schützen

Das nächste Starkregenereignis kommt bestimmt: In den Sommermonaten kommt es vermehrt zu kräftigen Gewittern, die infolge des Klimawandels häufiger und heftiger ausfallen.

„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen“, heißt es unter § 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes Baden-Württemberg.

Danach haben die Bewohner überschwemmungsgefährdeter Gebiete (www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de) sich selbst vor den Folgen und Auswirkungen des Hochwassers zu schützen. Grundsätzlich haften weder der Bund, das Land noch die Kommunen für Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch Hochwasser entstanden sind.

Vorkehrungsmaßnahmen können abgesehen von einer entsprechenden Versicherung direkt vor Ort das Entsiegeln von Flächen, die Dachbegrünung oder auch der Einbau von Zisternen sein. Auch der Einbau von Rückstauklappen stellt eine geeignete Maßnahme dar, wobei die regelmäßige Wartung zu berücksichtigen sei, worauf Jan Graf, im Ortsbauamt für den Tiefbau zuständig, hinweist.

Unter § 20 „Sicherung gegen Rückstau“ der Abwassersatzung der Gemeinde Sandhausen ist festgehalten: „Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen.“

Übrigens: Zur verbesserten Vorsorge arbeitet die Gemeinde Sandhausen gerade an einem Starkregenmanagement mit entsprechender Gefahrenkarte, die noch in diesem Jahr präsentiert werden soll.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Sandhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Gemeinde Sandhausen
03.07.2025
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