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Pflichtimpfung gegen die atypische Geflügelpest

Am Sonntag, 22. März, um 10.00 Uhr wird im Züchterheim der Impfstoff gegen die atypische Geflügelpest (Newcastle Disease) ausgegeben. Die aktuellen...

Am Sonntag, 22. März, um 10.00 Uhr wird im Züchterheim der Impfstoff gegen die atypische Geflügelpest (Newcastle Disease) ausgegeben. Die aktuellen Ausbrüche der Krankheit in mehreren Regionen Deutschlands zeigen, dass es für die Impfpflicht nach wie vor gute Gründe gibt. Der Impfstoff wird um 10.00 Uhr vom Impfbeauftragten des Vereins angesetzt und muss dann innerhalb von zwei Stunden von den Tieren mit dem Trinkwasser aufgenommen werden. Deshalb ist es wichtig, den Tieren abends vorher die Tränken wegzunehmen. Wer das Angebot des Kleintierzuchtvereins nutzen möchte, um seine Hühner zu impfen, bringt bitte einen sauberen Behälter mit, etwa ein Schraubglas oder eine Wasserflasche. Der Impfstoff wird gegen einen kleinen Kostenbeitrag ausgegeben. Die Impfstoffausgabe wird dokumentiert.

Aktuelles immer unter www.ktzv-c658.de im Internet!

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Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Bad Rappenau
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Ausgabe 12/2026
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