Die LEADER-Regionen haben auch in diesem Jahr Fördermittel zur Verfügung. Für diesen ersten Projektaufruf im Jahr 2025 stehen 400.000 Euro an EU-Mitteln zur Verfügung. Hinzu kommen noch Landesmittel aus verschiedenen Programmen mit den jeweiligen Schwerpunkten, so beispielsweise Mittel der Landschaftspflegerichtlinien oder auch Mittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. Projektanträge können bis zum 22. März bei der LEADER Heckengäu Geschäftsstelle eingereicht werden.
Bei LEADER geht es, kurz gesagt, um die Stärkung des ländlichen Raums. Ein LEADER Projekt muss in der Gebietskulisse liegen, mindestens einem der insgesamt drei Handlungsfelder zuzuordnen sein, auf einem realistischen Zeitplan beruhen und nach der Förderung weiter tragfähig sein. Es gibt insgesamt drei Handlungsfelder: Handlungsfeld 1 ist „Leben und Arbeiten auf dem Land im Einklang von Familie und Beruf“, Handlungsfeld 2 „Kultur und Natur – naturnaher Naherholungstourismus“ sowie Handlungsfeld 3, „Nutzung, Pflege und Schutz von Landschaft und Natur“.
Wer Ideen hat und/oder einen Projektantrag einreichen möchte, wendet sich am besten an die Geschäftsstelle von LEADER Heckengäu, die im Landratsamt Böblingen angesiedelt ist. Kontakt: Tel. 07031 663-2141 und -1172 oder E-Mail an info@leader-heckengaeu.de.
LEADER ist ein Förderprojekt der Europäischen Union und für „Liaison entre actions de développement de l'économie rurale“ (Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Auch die Stadt Wildberg gehört zur Gebietskulisse von LEADER Heckengäu.