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Photovoltaik-Pflicht bei grundlegender Dachsanierung von Bestandsgebäuden

Leitfaden des Umwelt- und Energieministeriums Baden-Württemberg unterstützt bei der Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht. Rund 88 Prozent des Potenzials...

Leitfaden des Umwelt- und Energieministeriums Baden-Württemberg unterstützt bei der Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht.

Rund 88 Prozent des Potenzials der Dächer Baden-Württembergs sind bisher noch ungenutzt. Die Photovoltaik-Pflicht soll zusätzlichen Flächenverbrauch vermeiden und dafür sorgen, dass elektrische Energie dort erzeugt wird, wo sie gebraucht wird. Um den Ausbau von Dachflächen-Photovoltaik noch weiter voranzutreiben, wurde daher im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden und größeren, offenen Parkplätzen aufgenommen. Seit 1. Januar 2023 gilt die Pflicht auch für Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude), sobald Dächer grundlegend saniert werden.

Diese Regelungen werfen immer wieder Fragen auf, wie die Photovoltaik-Pflicht erfüllt werden kann.

  • Was ist eine grundlegende Dachsanierung?
  • Wer ist dafür zuständig?
  • Wie wird die Erfüllung der PV-Pflicht nachgewiesen?
  • Was sind die Befreiungsmöglichkeiten?

Diese Fragen und weitere wichtige Punkte mit Bezug auf die derzeit geltenden Regelungen werden im Praxisleitfaden des Umwelt- und Energieministeriums beantwortet. Zusätzlich bietet das PV-Netzwerk Rhein-Neckar ein Informationsblatt zur PV-Pflicht bei grundlegenden Dachsanierungen in Baden-Württemberg und viele weitere wertvolle Informationen zum Thema PV.

In Wiesenbach bieten die NachbarschaftsSolarBerater eine persönliche, unabhängige und kostenfreie Beratung zur Installation einer PV-Anlage auf dem eigenen Dach. Eine Terminvereinbarung ist formlos mit Angabe der Kontaktdaten unter solarberatung-wiesenbach@t-online.de möglich.


Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Homepages der Gemeinde unter: www.wiesenbach-online.de

Erscheinung
Gemeindenachrichten Amtsblatt der Gemeinden Bammental, Wiesenbach und Gaiberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2025
von Gemeinde Wiesenbach
04.11.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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