Leitfaden des Umwelt- und Energieministeriums Baden-Württemberg unterstützt bei der Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht.
Rund 88 Prozent des Potenzials der Dächer Baden-Württembergs sind bisher noch ungenutzt. Die Photovoltaik-Pflicht soll zusätzlichen Flächenverbrauch vermeiden und dafür sorgen, dass elektrische Energie dort erzeugt wird, wo sie gebraucht wird. Um den Ausbau von Dachflächen-Photovoltaik noch weiter voranzutreiben, wurde daher im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden und größeren, offenen Parkplätzen aufgenommen. Seit 1. Januar 2023 gilt die Pflicht auch für Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude), sobald Dächer grundlegend saniert werden.
Diese Regelungen werfen immer wieder Fragen auf, wie die Photovoltaik-Pflicht erfüllt werden kann.
Diese Fragen und weitere wichtige Punkte mit Bezug auf die derzeit geltenden Regelungen werden im Praxisleitfaden des Umwelt- und Energieministeriums beantwortet. Zusätzlich bietet das PV-Netzwerk Rhein-Neckar ein Informationsblatt zur PV-Pflicht bei grundlegenden Dachsanierungen in Baden-Württemberg und viele weitere wertvolle Informationen zum Thema PV.
In Wiesenbach bieten die NachbarschaftsSolarBerater eine persönliche, unabhängige und kostenfreie Beratung zur Installation einer PV-Anlage auf dem eigenen Dach. Eine Terminvereinbarung ist formlos mit Angabe der Kontaktdaten unter solarberatung-wiesenbach@t-online.de möglich.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Homepages der Gemeinde unter: www.wiesenbach-online.de