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//Plakate im Wahlkampf: Was erlaubt ist und was nicht//

Ein Blick hinter die Kulissen der Wahlwerbung Mit der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nähert sich der Wahlkampf in Deutschland in großen Schritten....
Wahlplakate erobern die Straßen: Wann und wo dürfen Wahlplakate eigentlich aufgestellt werden?
Wahlplakate erobern die Straßen: Wann und wo dürfen Wahlplakate eigentlich aufgestellt werden?Foto: Maren Moster

Ein Blick hinter die Kulissen der Wahlwerbung

Mit der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nähert sich der Wahlkampf in Deutschland in großen Schritten. Und sobald der Wahlkampf offiziell beginnt, ist eines besonders auffällig: die Wahlplakate. An jeder Laterne, an jeder Straßenecke, an vielen Häuserwänden – fast überall prangen die Gesichter der Spitzenkandidaten und Direktbewerber für das Bundestagsmandat. Doch die Frage, wann, wo und wie diese Plakate aufgehängt werden dürfen, sorgt immer wieder für Diskussionen. Welche Regeln gelten für die Plakatwerbung? Und wie wirken diese Plakate auf den Wähler?

Wann dürfen Wahlplakate aufgehängt werden?

Die Wahlplakate sind ein zentrales Element der Wahlwerbung, das den Wahlkampf sichtbar macht. Doch wann dürfen diese eigentlich aufgehängt werden? In Deutschland gibt es darauf keine einheitliche Antwort. Die Regelungen variieren je nach Kommune und Bundesland. In den meisten Regionen ist es üblich, dass Wahlplakate etwa sechs bis acht Wochen vor dem Wahltag aufgehängt werden dürfen, einige Städte erlauben das Plakatieren auch schon vier Wochen im Voraus.

„Konkret in Bad Wildbad handhaben wir es so, dass wir Wahlplakate für einen Zeitraum von etwa sechs Wochen vor der Wahl genehmigen. Zuständig für entsprechende Sondernutzungserlaubnisse ist die jeweilige Stadt oder Gemeinde“, erklärt Bürgermeister Marco Gauger.

Und wie sind die Regeln in Enzklösterle? „Grundsätzlich sind bei uns im Hauptort Enzklösterle drei DIN-A1-Plakate und in den Ortsteilen Nonnenmiß, Gompelscheuer und Poppeltal jeweils ein DIN-A1-Plakat zugelassen. Hinsichtlich der Gebühren erfolgt keine Vergütung für Werbung, die von politischen Parteien oder Wählervereinigungen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Abstimmungen und dergleichen, für die Dauer von acht Wochen vor der Wahl/Abstimmung bis sieben Tage danach angebracht oder aufgestellt werden“ berichtet Zuzana Fidermak vom Ordnungs- und Wahlamt.

Plakate müssen sicher befestigt sein

Einheitlich ist also: Das Anbringen von Wahlplakaten bedarf grundsätzlich einer Genehmigung. In den meisten Fällen müssen die Parteien oder Wahlkampfteams bei der Stadt oder Gemeinde eine „Sondernutzungserlaubnis“ beantragen, um die öffentlichen Flächen für ihre Werbung zu nutzen. Auch müssen die Plakate in der Regel sicher befestigt sein, um bei Windböen keine Gefahr darzustellen. Insbesondere an Gefahrenstellen wie Ampeln, Verkehrszeichen oder Einmündungen ist das Plakatieren untersagt, um keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu riskieren. Das bestätigt Bürgermeister Marco Gauger: „Für Großplakate an den Ortsdurchfahrten gibt es festgelegte, ausgewählte Stellen, die auch mit der Straßenmeisterei Calw abgestimmt sind. Zudem gibt es Auflagen in der Genehmigung, dass die kleinen Plakate nicht in Verbindung mit Verkehrszeichen angebracht werden dürfen, Verkehrszeichen nicht verdecken oder nicht in den Verkehrsraum hineinragen dürfen. Diese Vorgaben gibt es aber genauso für andere Plakatwerbung – nicht nur bei Wahlplakaten.“

Vorgaben gibt es auch, was die Obergrenzen für die Anzahl der Wahlplakate betrifft. In manchen Städten, wie Ulm, sind die Plakate strikt limitiert: Je Partei dürfen höchstens 230 Wahlplakate aufgehängt werden. In Stuttgart sind es gar 2800 A0 große Plakate, die eine Partei im öffentlichen Raum anbringen darf. Dabei unterscheidet die Stadt zwischen verschiedenen Arten von Plakaten: Rund 2500 Plakate dürfen auf den üblichen Wahlplakatflächen (Kopfplakate), während die restlichen 300 für die Werbung von Veranstaltungen vorgesehen sind.

Wie und wann müssen Wahlplakate wieder abgehängt werden?

Doch die Plakate müssen nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgehängt, sondern auch wieder entfernt werden. Die Regelungen zum Abhängen der Wahlplakate sind ebenfalls nicht einheitlich. In den meisten Städten und Gemeinden ist es so, dass Wahlplakate spätestens eine Woche nach der Wahl wieder entfernt werden müssen. Diese Fristen sind jedoch nicht überall durchsetzbar. Es gibt auch Städte, in denen es keine feste Frist gibt, sondern die Parteien lediglich dazu aufgefordert werden, die Plakate „zeitnah“ oder „unverzüglich“ nach der Wahl zu entfernen. In einigen Städten bleibt es den Parteien selbst überlassen, wann sie die Plakate abnehmen – ein Umstand, der dazu führt, dass Wahlplakate manchmal noch Wochen nach der Wahl zu sehen sind.

Beispielhaft zeigt sich hier Konstanz, die eine besonders strenge Regelung zur Frist setzt: Bereits zwei Tage nach der Wahl müssen die Plakate entfernt werden – unabhängig davon, ob die Parteien in Siegeslaune oder in Katerstimmung sind.

Die Wirkung von Wahlplakaten auf Wähler: Ein psychologischer Blick

Doch welche Wirkung haben diese Wahlplakate eigentlich auf die Wähler? Sind sie wirklich ein effektives Mittel, um Menschen zur Wahl zu motivieren, oder verschwinden sie einfach nur in der Masse der vielen Eindrücke, die wir täglich im öffentlichen Raum erhalten?

Psychologe Dominic Hennig aus Karlsruhe hat sich intensiv mit der Wirkung von Wahlplakaten beschäftigt und erklärt, dass diese trotz der vielen digitalen Medien nach wie vor eine wichtige Rolle spielen. „Wahlplakate sind nach wie vor sehr bedeutend, gerade weil sie als Brücke zu anderen Medien dienen“, erklärt Hennig. Plakate enthalten mittlerweile oft QR-Codes, die den Wähler direkt zu weiterführenden Informationen im Internet führen – sei es zu den politischen Programmen, zu Videos von Kandidaten oder zu ihren persönlichen Botschaften. Diese digitale Verknüpfung der Wahlwerbung mit anderen Medien macht die Wahlplakate zu einem wichtigen Teil der heutigen Wahlkampfstrategie.

Doch auch ohne den QR-Code haben Wahlplakate eine tiefere psychologische Wirkung, als vielen bewusst ist. Hennig erklärt, dass Wahlplakate uns unterbewusst stark beeinflussen. Die Körperhaltung, Kleidung und Mimik der abgebildeten Kandidaten spielen dabei eine entscheidende Rolle. „Die Darstellung entspricht den in der Gesellschaft verankerten Stereotypen“, so Hennig. Männer werden mit Autorität und Durchsetzungsvermögen assoziiert, Frauen eher mit Empathie und Fürsorge. Diese Stereotype müssen erfüllt werden, damit die Kandidaten als authentisch wahrgenommen werden – und Authentizität ist der Schlüssel zur Glaubwürdigkeit.

Farbwahl und Schriftgestaltung sind ebenfalls nicht zufällig. Blau wird oft mit Vertrauen und Sicherheit assoziiert, während Rot mit Energie und Dynamik verbunden wird. Der Psychologe erklärt, dass der einfache und klare Stil vieler moderner Wahlplakate dazu dient, die Aufmerksamkeit der Wähler in einer Zeit der Informationsüberflutung schnell zu erlangen. „Heute geht es weniger um tiefe Inhalte, sondern darum, dass die Botschaft überhaupt wahrgenommen wird“, so Hennig.

Fazit: Wahlplakate bleiben ein zentrales Element des Wahlkampfs

Trotz der digitalen Entwicklungen und der Flut an Informationen, die über soziale Medien und das Internet verbreitet werden, spielen Wahlplakate nach wie vor eine wichtige Rolle im Wahlkampf. Die Regeln zum Aufhängen und Entfernen von Plakaten mögen von Stadt zu Stadt variieren, doch ihre Wirkung bleibt konstant: Wahlplakate machen die Wahl sichtbar und bringen die Kandidaten in den öffentlichen Raum. Psychologisch betrachtet beeinflussen sie den Wähler auf eine Weise, die man oft nicht bewusst wahrnimmt – und das macht sie zu einem unverzichtbaren Werkzeug der Wahlwerbung. (mm)

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Wildbader Anzeigenblatt mit Calmbacher Bote und den Amtlichen Bekanntmachungen von Enzklösterle
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Ausgabe 06/2025

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07.02.2025
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