
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 24. März die nächsten Schritte zur geplanten Sanierung der Schützenhausbrücke auf den Weg gebracht. Demnach soll die Verwaltung die erforderlichen Planungsleistungen für das Bauvorhaben im Rahmen eines Vergabeverfahrens ausschreiben. Ein vollständiger Neubau ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich. Zur weiteren Klärung wird im April eine Bauwerkssonderprüfung durchgeführt.
Dabei sind unter anderem eine Bauteilöffnung sowie eine Röntgenprüfung der Spannglieder vorgesehen. Ziel ist es festzustellen, ob beim Bau der Brücke in den Jahren 1971/1972 Spannstahl verwendet wurde, der zur Korrosion neigt. Die Ergebnisse sind entscheidend für das endgültige Sanierungskonzept und den Umfang der Maßnahmen. Auf Basis der bisherigen Erkenntnisse wurde ein vorläufiger Kostenrahmen von rund 4,1 Millionen Euro brutto ermittelt, einschließlich Planung und Nebenkosten.
Die Planungsleistungen sollen gemäß den Vorgaben der Vergabeordnung (VgV) in einem nationalen Verfahren vergeben werden. Dabei werden unter anderem die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit der Bieter, die Qualifikation des Projektpersonals sowie Referenzprojekte berücksichtigt. Auch die Qualität der Projektorganisation und das Honorarangebot fließen in die Bewertung ein. Die Beauftragung der Planungsleistungen ist gestuft vorgesehen: Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 vergeben werden. Die weiteren Phasen stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln. Die Verwaltung plant, entsprechende Förderanträge einzureichen.
Nach der Beschlussfassung soll zunächst das Vergabeverfahren vorbereitet und durchgeführt werden. Im Anschluss folgen die Erstellung der Förderunterlagen sowie – bei entsprechender Bewilligung – die weiteren Planungsschritte und schließlich die Umsetzung der Sanierung.