Einflussmöglichkeiten der Stadt
Die Sicht der Stadtverwaltung
„Aus heutiger Sicht ist offen, ob eine Radschnellverbindung durch den Landschaftspark Bruckenwasen auf Dauer verhindert werden kann. Grundsätzlich hat die Landesregierung die Möglichkeiten, dies gegen den Willen der Stadt Plochingen durchzusetzen. Aus Sicht der Stadtverwaltung sind die Chancen mit der Radschnellbrücke besser und ist ein positiver erster Baustein für eine Trassenführung südlich der Fils.“ Gemeinderatsdrucksache 099/2025
Die Planungshoheit der Gemeinde
Die Gemeinde hat die Aufgabe, nach dem Baugesetzbuch Flächennutzungspläne und Bebauungspläne in eigener Verantwortung aufzustellen. Die Stadt Plochingen hat das entsprechende Verfahren für den Bebauungsplan „Filsgebiet-West. Nördlich der Fils“ eingeleitet. Dieser Bebauungsplan umfasst auch den östlichen Teil der Straße „Am Filswehr“, die Radschnellwegbrücke und ein Stück des südlichen Uferweges. Würde dieser Bereich aus dem Bebauungsplan herausgenommen - was ein Bürgerbegehren fordert -, gäbe es keine baurechtliche Grundlage mehr für die Radschnellwegbrücke.
Die Möglichkeit des Landes
Das Land könnte die rechtliche Grundlage für den Bau der Radschnellwegbrücke und des Radschnellweges mit Hilfe eines Planfeststellungsverfahrens schaffen. Das ist aber ein langer und schwieriger Weg. Erinnert sei an das Planfeststellungsverfahren für die Aufstiegsstraße in Plochingen, das Ende der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts begann und schließlich „versandete“. Deshalb hat z. B. die Stadt Wernau die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Nordöstlichen Randstraße durch einen Bebauungsplan geschaffen.