SPD, OGL und der Bürgermeister gehen offenbar davon aus, dass das Regierungspräsidium (RP) bei dem Vergleich der drei zur Auswahl stehenden Trassen eine neutrale Position einnehmen wird. Sie hoffen, dass die gefundene Trasse das Naherholungsgebiet Bruckenwasen verschonen wird. Wer dieser Sichtweise anhängt, verkennt aber, dass das Regierungspräsidium in Zeiten sinkender Steuereinnahmen dazu neigen wird – oder dazu angewiesen wird –, die kostengünstigste Trasse zu bevorzugen. Das ist die Trasse über den Bruckenwasen.
Sollte sich das Regierungspräsidium entscheiden – oder zeichnet sich eine solche Entscheidung ab –, den Radschnellweg über den Bruckenwasen zu führen, gäbe es für Plochingen folgende Reaktionsmöglichkeiten:
1. Der Vertrag mit dem Land Baden-Württemberg über den Bau einer Radschnellwegbrücke wird gekündigt.
2. Die Genehmigung des Bebauungsplanes „Filsgebiet West. Nördlich der Fils“ wird hinausgezogen. Grund: Ohne baurechtliche Absicherung dürfen keine Bauaufträge vergeben werden. Das betrifft die Radschnellwegbrücke.
3. Der Teil des Bebauungsplanes, der den östlichen Teil der Straße „Am Filswehr“, die Radschnellwegbrücke und ein Stück des südlichen Uferweges umfasst, wird aus dem Bebauungsplan herausgenommen. Damit gäbe es keine baurechtliche Grundlage mehr für die Radschnellwegbrücke.
Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Mehrheit des Gemeinderates beim Ringen um die Trassenführung des Radschnellweges verhalten wird.
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