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Polizei warnt vor "Quishing" und "Schockanrufen"

Was ist Quishing? "Quishing" ist eine Form des Phishings, bei der statt eines Links ein QR-Code eingesetzt wird. Wird dieser Code mit dem Smartphone...

Was ist Quishing?

"Quishing" ist eine Form des Phishings, bei der statt eines Links ein QR-Code eingesetzt wird. Wird dieser Code mit dem Smartphone gescannt, wird die Nutzerin oder der Nutzer auf eine gefälschte Website weitergeleitet.

Diese sieht echten Internetseiten - etwa von Zahlungsdienstleistern - täuschend ähnlich. Dort sollen Nutzende dann vertrauliche Informationen wie Passwörter, Kreditkarten- oder Bankdaten eingeben.

Aktuelle Maschen

Kriminelle bringen beispielsweise täuschend echte Aufkleber mit gefälschten QR-Codes an Parkscheinautomaten an und überkleben dabei die originalen Informationen. Oftmals enthalten diese Aufkleber missbräuchlich verwendete Logos bekannter Bezahldienste. Eine weitere Variante betrifft den digitalen Handel: Im Rahmen vermeintlicher Kauf- oder Verkaufsabwicklungen senden Täter QR-Codes mit dem Hinweis auf ein "sicheres Bezahlverfahren". Nach dem Scannen wird die Person auf gefälschte Webseiten gelotst, auf denen es zur Eingabe sensibler Bankdaten kommt.

Fünf Tipps der Polizei gegen Quishing:

1. QR-Codes prüfen: Ist der Code Teil einer offiziellen Beschilderung oder ein nachträglich angebrachter Aufkleber? Letzteres kann ein Warnzeichen sein.

2. Achten Sie auf die URL: Wird nach dem Scannen ein Kurzlink angezeigt, sollte dieser genau geprüft werden - auch auf kleinen Displays.

3. Direkte Apps nutzen: Greifen Sie - sofern vorhanden - direkt über die offizielle App auf den Dienst zu. Geben Sie den Zonencode manuell ein.

4. Im Zweifel nicht scannen: Wenn Ihnen ein QR-Code merkwürdig erscheint, verzichten Sie lieber auf das Scannen.

5. Vor dem Online-Verkauf informieren: Erkundigen Sie sich vorab, wie Zahlungsdienste konkret funktionieren. Was wird abgefragt? Welche Schritte sind üblich?

Die Polizei rät, beim Scannen von QR-Codes stets besondere Vorsicht walten zu lassen.

Aktuelle Warnmeldung vor sogenannten "Schockanrufen"

Die betrügerischen Anrufer geben sich gegenüber ihren angerufenen Opfern überwiegend als Polizisten aus und teilen unter anderem mit, dass Einbrecher einen Einbruch planen oder ein Verwandter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Zielrichtung solcher sogenannter "Schockanrufe" ist die Übergabe von Bargeld und Wertsachen der Angerufenen an die Polizei. Zuletzt kam es in der vergangenen Woche im Landkreis Lörrach zu zwei vollendete Taten.

Folgende Tipps sollten Sie beachten:

  • Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder diese telefonisch bei Ihnen einfordern.
  • Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Seien Sie stets misstrauisch!
  • Rufen Sie im Verdachtsfall die Polizei um Hilfe! Wählen Sie dazu die Notrufnummer 110, nachdem Sie das Gespräch mit den möglichen Betrügern durch Auflegen beendet haben.
  • Sprechen Sie mit Vertrauten über verdächtige Anrufe!
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.

Geben Sie Betrügern keine Chance, legen Sie einfach den Hörer auf. Nur so werden Sie Betrüger los. Das ist keinesfalls unhöflich!

Auflegen sollten Sie, wenn:

  • Sie nicht sicher sind, wer anruft.
  • Sie der Anrufer nach persönlichen Daten und Ihren finanziellen Verhältnissen fragt, z. B. ob Sie Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände im Haus haben.

Bitte sprechen Sie, thematisieren Sie, warnen und informieren Sie Ihre lebensälteren Familienmitglieder über diese Betrugsformen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Biederbach
Ausgabe 26/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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