Warum ist das wichtig?
Wuchernde Äste und Sträucher können die Verkehrssicherheit gefährden. Auch für Autofahrer, als auch für Fußgänger und/ oder Radfahrer. Wenn z. B. Äste in den Gehweg ragen, müssen Fußgänger oder Radfahrer ausweichen, was gefährlich werden kann.
(Bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sie den Gehweg noch benutzen.)
Was ist zu tun?
Regelmäßige Überprüfung, ob Bäume, Hecken oder Sträucher in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Regelmäßiger Rückschnitt, besonders, wenn der Bewuchs auf Gehwegen oder Fahrbahnen hineinragt.
Wann sollte der Schnitt erfolgen?
Der Rückschnitt sollte möglichst von Anfang Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden, um die Natur zu schonen. In dringenden Fällen (z. B. bei Gefährdung des Verkehrs) ist der Rückschnitt auch außerhalb dieser Zeit erlaubt.
Besondere Regeln für die Höhe?
Über Gehwegen dürfen Äste, Tannengrün und Zweige nicht niedriger als 2,50 m hängen.
Über Fahrbahnen müssen sie mindestens 4,50 m Höhe haben.
Dies gilt auch im Winter unter eventueller Schneelast der Äste und Zweige.
Die Polizeibehörde Aidlingen bittet alle Grundstückseigentümer, ihrer Verantwortung nachzukommen und den Rückschnitt rechtzeitig vorzunehmen. Andernfalls kann es zu einer kostenpflichtigen Anordnung kommen.