Aus den Rathäusern

Polizeiverordnung der Gemeinde Haßmersheim zur Begrenzung des Alkoholkonsums im öffentlichen Straßenraum während der Haßmersheimer Kerwe vom 22.8.2025, 18.00 Uhr – 25.8.2025, 3.00 Uhr

Aufgrund §§ 1 Abs. 1, 17 Abs. 1, 18 Abs. 1 sowie § 21 Polizeigesetz Baden-Württemberg i. V. m. § 44 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg, §§...

Aufgrund §§ 1 Abs. 1, 17 Abs. 1, 18 Abs. 1 sowie § 21 Polizeigesetz Baden-Württemberg i. V. m. § 44 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg, §§ 105 Abs. 1 i. V. m. 106 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. 107 Abs. 4, 111 Abs. 2 und 113 Abs. 1 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.1.1992 (GBl. Seite 1) zul. geändert durch Gesetz vom 6. Oktober 2020 (GBl. Seite 735) erlässt die Gemeinde Haßmersheim als Ortspolizeibehörde folgende Polizeiverordnung:

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Polizeiverordnung gilt für den nachstehend festgelegten Geltungsbereich: Festmeile Kerwe, Neckarstraße und angrenzender Neckarvorlandbereich, begrenzt durch Einmündung Theodor-Heuss-Straße und Sportplatz Haßmersheim.
  2. Der nachstehende Lageplan, der den Geltungsbereich veranschaulicht, ist Bestandteil dieser Verordnung.


§ 2 Verbot

Aus Anlass der Haßmersheimer Kerwe vom 22.8.2025, 18.00 Uhr bis 25.8.2025, 3.00 Uhr ist es in dem nach § 1 festgelegten Geltungsbereich auf allen öffentlich zugänglichen Flächen verboten,

  1. alkoholische Getränke jeglicher Art mitzubringen, wenn die Absicht erkennbar ist, diese konsumieren zu wollen und
  2. mitgebrachten Alkohol zu konsumieren.

§ 3 Ordnungswidrigkeiten

  1. Ordnungswidrig im Sinne des § 26 Polizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 im Verbotsbereich alkoholische Getränke mitbringt oder konsumiert.
  2. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 26 Polizeigesetz und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft und am 25.8.2025, 3.00 Uhr außer Kraft.

Haßmersheim, 8.7.2025

gez. Ernst

Bürgermeister

Anhang
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Amtsblatt mit Ortsnachrichten der Gemeinde Haßmersheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
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